Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 413

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Konflikt zu bringen. In Russland gibt es eine vergleichbare Bestimmung. Dort heißt es Extremismus. Bis jetzt stehen auf Vorwürfe des Extremismus fünf Jahre Strafe. Jetzt gerade wird von der Duma ein Gesetz beschlossen, das den Strafrahmen auf 15 Jahre erhöht.

Diese Art der Vorwerfbarkeit von unbotmäßigem Verhalten, die es erlaubt, Leute für Jahre hinter Gittern verschwinden zu lassen, ist ein Anschlag auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, und ich denke, dass wir trotz aller Interessen an der Lieferung russischen Gases nach Österreich bei dem Staatsbesuch Putins in Österreich auch solche Fragen werden ansprechen müssen. Wenn die Grundlage ein freund­schaft­liches und wirtschaftliches vernünftiges Verhältnis ist, dann müssen auch diese Fragen Platz haben.

Da offenbar noch ein bisschen Rest an Zeit ist, möchte ich mich auch mit der Frage dessen, was zur Europäischen Verfassung – eigentlich sollten wir es jetzt anders nennen, es ist nämlich nicht zweckmäßig, sie weiterhin Verfassung zu nennen –geschehen soll, auseinandersetzen. Ich möchte mich da im Wesentlichen dem anschließen, was Klubobmann Schüssel schon gesagt hat.

Bei dem, worum es jetzt geht, ist mit großer Flexibilität, die wir auch bisher in diesen Fragen bewiesen haben, darauf zu achten, dass die wesentlichen Grundprinzipien zum Tragen kommen, nämlich Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, Grund­rechtscharta, Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, auch was die Stärkung des Europäischen Parlaments betrifft, aber auch zugleich Handlungsfähigkeit der Euro­päischen Union durch Beibehaltung oder allenfalls Erweiterung von Mehrheitsent­scheidungsmöglichkeiten, insbesondere dort, wo nicht nur der Rat, sondern auch das Parlament zu entscheiden hat, sodass eine demokratische Legitimität der Entscheidun­gen gewährleistet ist. Dafür sollten wir uns einsetzen, und dafür wünschen wir Ihnen auch Erfolg. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der zuvor von Herrn Abgeordnetem Dr. Bösch eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter betreffend Erwirkung eines sofortigen Verhandlungsabbruchs über einen Beitritt der Republik Türkei zur Euro­päischen Union

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­voran­schlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlagen (70 d.B.); Kapitel 20 „Äußeres“

Derzeit führt die Europäische Union mit der Republik Türkei Verhandlungen über einen Beitritt. Neben dem Umstand, dass die Türkei kein europäisches Land ist, beunruhigt die dortige Entwicklung Richtung Islamismus und die fehlende demokratische Reife. So kommt es auf der einen Seite immer wieder zu unverhältnismäßigen Übergriffen der Sicherheitskräfte auf Bürger und auf der anderen Seite zu extrem-islamistisch motivierten Morden an Christen. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Europäische Union bereits mit den letzten beiden Erweiterungsrunden in finanzieller Hinsicht schwer zu kämpfen hat, geschweige denn einen Beitritt der Türkei finanzieren könnte.

 


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