Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 479

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich teile mit, dass Frau Bundesministerin Dr. Claudia Schmied wegen eines Auslandsaufenthaltes innerhalb der Europäischen Union ab 12.15 Uhr von Herrn Bundesminister Gio Hahn vertreten wird. (Abg. Dr. Bösch: Das ist eine unkorrekte Mitteilung! Wie heißt der Herr Minister?)

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Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 6 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.30.42

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach einer kurzen Namensdiskussion komme ich zum Thema zurück. – Die Ausrichtung von kulturellen Großveranstaltungen entspricht durchaus dem, was wir Österreicher uns von unserem Land auf Grund einer langen Tradition erwarten und was auch dem guten Ruf Österreichs als Kulturnation im Ausland entspricht.

Zu diesen Großereignissen gehört auch die Bewerbung österreichischer Städte um den Titel „Kulturhauptstadt Europas“. Diese Bewerbung bietet jeder österreichischen Stadt die Möglichkeit, sich ein ganzes Jahr lang sozusagen in das Schaufenster Euro­pas zu stellen, das zeitgenössische Kunst- und Kulturschaffen darzustellen und letztlich auch durch hohe Investitionen die heimische Infrastruktur zu stärken. Dass touristische Aspekte dabei auch beachtet werden müssen, wird von den Kulturverant­wortlichen nicht gerne zugegeben, ist aber wirtschaftlich sinnvoll und durchaus not­wendig.

Die steirische Landeshauptstadt Graz – meine Heimatstadt – war im Jahr 2003 Kultur­hauptstadt Europas. Sechs Jahre später, im Jahr 2009, wird die oberöster­reichische Landeshauptstadt Linz die nächste Stadt sein, die die Aufmerksamkeit auf sich ziehen und sich dabei mit ehemaligen Kulturhauptstädten wie Dublin oder auch Kopenhagen messen kann. Dass die österreichischen Städte solche Großveranstaltungen von überregionaler Bedeutung nicht allein finanzieren können, sondern dabei auf die Unter­stützung der Länder und des Bundes angewiesen sind und dafür natürlich auch EU-Förderungen in Anspruch nehmen müssen, liegt in der Natur der Sache.

Frau Bundesministerin, Sie haben im Unterausschuss des Budgetausschusses erklärt, dass die Fördermittel in Höhe von zirka 60 Millionen €, die die Bewerbung sozusagen nach sich ziehen wird, zu gleichen Teilen von der Stadt Linz, dem Land Oberösterreich und dem Bund aufgebracht werden. Ich freue mich, dass Linz damit für Oberösterreich das Kulturjahr ausrichten kann, und ich hoffe, dass Planung und Budgetierung wirklich rechtzeitig eingesetzt haben, um Fehler und Versäumnisse, wie sie in der Ver­gangenheit etwa in Graz passiert sind, zu vermeiden und das Geld des Steuerzahlers sparsam und sinnvoll einzusetzen.

Frau Bundesminister, wichtig ist immer – wenn Geld des Bundes eingesetzt wird –, dass man darauf achtet, dass die begleitende Kontrolle funktioniert. Der Bericht des Stadtrechnungshofes von Graz, der im Nachhinein geprüft hat, enthält nämlich eine Reihe von Hinweisen auf Fehler und Versäumnisse, die bei der Abwicklung des Grazer Projektes „Kulturhauptstadt 2003“ passiert sind, bei einer rechtzeitigen begleitenden Kontrolle wahrscheinlich aber hätten vermieden werden können.

Ich möchte dafür einige Beispiele anführen: Der Stadtrechnungshof bemängelte bei der Prüfung der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit wörtlich:

 


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