Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 582

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ist es eindeutig zu einer Kürzung gekommen: von etwa 500 000 € im Jahr 2007, und ebenso zu einer Kürzung im Jahr 2008. Sie haben bisher nicht dazu Stellung bezogen. Ich finde, das ist ein Dilemma, wenn man einerseits vollmundig sagt, wir haben jetzt den Konsumentenschutzausschuss – den wir natürlich begrüßen, der eine Chance für das Parlament und auch für die gesetzlichen Diskussionen und Maßnahmen dar­stellt –, und andererseits für die Umsetzung eigentlich die Mittel nicht vorhanden sind.

Sicherlich unzweifelhaft: Die Finanzierung des VKI und auch anderer Einrichtungen wie der AG Schuldnerberatung ist gesichert, das sehen wir auch so. Aber für weiter ge­hende Maßnahmen, gerade in Richtung VerbraucherInneninformationsgesetz, wären natürlich zusätzliche Budgetmittel notwendig. Und da möchte ich wirklich einen ganz persönlichen Appell an Sie richten, die Vorschläge, die die Grünen eingebracht haben, zu unterstützen. Wir haben dazu bereits einen umfassenden Antrag eingebracht, und wir haben im Konsumentenschutzausschuss auch schon positive Rückmeldungen von dem einen oder anderen Abgeordneten der anderen Fraktionen und auch von Ihnen, Herr Minister, bekommen.

Ich appelliere an Sie, dass wir wenigstens in dem einen Punkt des VerbraucherIn­nen­schutzes, nämlich des Informationsbereiches, des Informationssektors, möglichst an einem Strang ziehen, denn uns ist auch bewusst, dass der Konsumentenschutz als Quer­schnittsmaterie auf andere Ministerien angewiesen ist, auf die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Einrichtungen. Kollege Sieber hat vorher die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit erwähnt, die ist ja nicht im Zuständigkeitsbereich des Konsumentenschutzressorts. Also wenn Sie das hier angesprochen haben, dann gebe ich Ihnen natürlich recht, die Kontrolltätigkeit wäre zu harmonisieren, zu koor­dinieren, hier gibt es viele Dinge, die verbesserungswürdig sind.

Herr Bundesminister, setzen Sie sich für dieses VerbraucherInneninformationsgesetz ein! Sie hätten unsere Unterstützung, wir sind bereit, mit Ihnen im Ausschuss darüber weiterzudiskutieren. Und ein Punkt, der mir auch ganz besonders am Herzen liegt: Sehen Sie genug Finanzmittel für die entsprechenden jährlichen Berichte vor! Ein jährlicher Konsumentenschutzbericht wäre ganz wichtig, damit eine solide Evaluierung, ein ordentlicher Diskurs sowohl im Ausschuss als auch hier im Haus möglich ist. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

17.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr auf die gewünschte 1 Minute ein. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.47.59

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Präsident! Hohes Haus! Der geschätzte Abgeordnete Pirklhuber hat zwei wichtige Fragen angesprochen, die ich gleich direkt beantworten möchte.

Richtig ist, rechnerisch ist im Budgetkapitel ein Minus von 496 000 € zu finden. Sie müssen dabei berücksichtigen, dass meine Vorgängerin – leider jetzt nicht mehr im Saale – eine teure Medienkampagne um 400 000 € geführt hat, die ich im heurigen Jahr nicht vorhabe. Damit sind diese – Sie können das dann in einem Jahr sehen – 400 000 € eingespart, und wir haben auch noch Rücklagen in Höhe von 455 000 €. Also es wird das Niveau der Konsumentenschutzaktivitäten, auch im Budget ausge­drückt, nicht reduziert.

Für den Bericht zur Lage der VerbraucherInnen sind im Budget 130 000 € vorgesehen.

Ich möchte auch noch Kollegin Steibl berichtigen, die hier gesagt hat, dass Herr Landes­hauptmann Voves den Ausdruck „Quatschbude“ verwendet hätte. – Ein der-


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