gemessen werden beziehungsweise würde dann auch das amerikanische Recht, wenn diese Regelung umgesetzt wird, bei uns Geltung finden.
Anhand eines kleinen Beispieles, das die Österreichische Hoteliervereinigung dazu vorgetragen hat, würde das Folgendes bedeuten: Wenn in Amerika zum Beispiel die Rutschfestigkeit von Fliesen eine andere Norm als bei uns in Österreich hat und wenn ein amerikanischer Gast bei uns nach dem Duschen im Badezimmer ausrutscht, dann wäre es gemäß dieser geplanten Änderung, falls diese durchgeht, möglich, dass amerikanisches Konsumentenschutzrecht bei uns in Österreich Anwendung finden würde! Was das alles in letzter Konsequenz bedeuten würde, wenn amerikanisches Recht Anwendung in Österreich findet, kann ich mir persönlich überhaupt nicht vorstellen. Das wäre wirklich ein massiver Anschlag auf die österreichische Gastronomie, Hotellerie, ja auf den gesamten Dienstleistungsbereich in unserem Lande.
Deswegen habe ich einen Antrag eingebracht, der auf dieser Initiative der Österreichischen Hoteliervereinigung fußt. In unserem Antrag ersuchen wir Sie, Herr Minister, ersuchen wir die österreichische Bundesregierung, in Brüssel vorstellig zu werden, dass diese – weitere – Skurrilität nicht umgesetzt wird, denn was das unterm Strich alles bedeuten würde, kann von uns im Moment wahrscheinlich gar niemand abschätzen.
Daher: Wir müssen versuchen, mit vereinter Kraft
solche unsinnigen und skurrilen Vorschläge seitens der
Europäischen Union abzuwehren und ins Reich der Märchen zu
schicken. – Danke. (Beifall
bei der FPÖ.)
17.57
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.
17.57
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mit diesem Sozialbudget wird ein guter Weg, der in den letzten Jahren gegangen und von der ÖVP geprägt wurde, fortgesetzt. Es sind aber noch einige Herausforderungen zu bewältigen. Ich glaube, dass durch die Rahmengesetzgebung beim Hausbetreuungsgesetz, um die Pflege letztendlich auch in ein legales System überzuführen, dies eine gute Vorlage ist, die über den Ministerrat ins Haus gekommen ist.
Ein bisschen Bedenken, Herr Bundesminister, habe ich aber bei der Vorlage zum Bundespflegegeldgesetz; es wurde auch schon von meiner Vorrednerin Ursula Haubner erwähnt, dass die Möglichkeit eines Zuschusses erst ab Pflegestufe 5 möglich ist. Ich glaube, wir sollten darüber noch ausführlich im Ausschuss debattieren, ob es nicht praxisfern ist, in dieser Form vorzugehen.
Auch ist laut dieser Vorlage nur ab einem Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung – im Gegensatz dazu heißt es im Entwurf des Hausbetreuungsgesetzes: bis zu 24 Stunden – ein Zuschuss möglich, das heißt, man muss laut Ihrem Entwurf tatsächlich 24 Stunden betreuen. Ich würde meinen, dass bereits ab einer 16-Stunden-Betreuung ein Zuschuss gerechtfertigt wäre; ich möchte mich da allerdings jetzt nicht genau festlegen.
Insgesamt werden, wie ich meine, noch große Herausforderungen auf uns zukommen, wenn ich mir anschaue, wie die Einstufungen laufen. Ich meine, dass wir tatsächlich pflege- und betreuungsbedarfsgerechte Einstufungen im Bundespflegegeldgesetz für jeden Einzelnen brauchen würden, und ich habe mir ausgerechnet, wie da die Stundensätze sind: Sie liegen derzeit, wirklich günstigst gerechnet, von 2,97 € bis zu 8,67 € auf der höchsten Stufe. Ich glaube, da sollten wir auch einiges Geld in die Hand
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