Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schalle und Kollegen betreffend den vorrangigen
Einsatz der Mittel für Wohnbau- und Sanierungsförderung für
thermisch-energetische Gebäudesanierungen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1
betreffend den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage
(39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages
für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 - BFG 2007) samt
Anlagen (70 d.B.), Kapitel 61 Umwelt
Im Regierungsprogramm vom 09. Jänner dieses Jahres wurde
seitens dieser Bundesregierung zum Thema thermische Gebäudesanierung
folgendes festgelegt:
„Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau, dadurch soll die
thermische Sanierung sämtlicher Nachkriegsbauten 1950 – 1980)
bis 2020 ermöglicht werden. Bei Neubauten forciert die Bundesregierung
gemeinsam mit den Bundesländern Niedrigenergie- und
Passivhaus-Standards. Ab 2015 sollen im Bereich der Wohnbauförderung nur
mehr Häuser und Bauten im großvolumigen Wohnbau gefördert
werden.“
Diese Ziele sind grundsätzlich zu begrüßen, enttäuschend
ist jedoch in diesem Zusammenhang, wenn in einer schriftlichen
Anfragebeantwortung betreffend die Budgetmittel für die Umsetzung der im
Regierungsprogramm festgeschriebenen Zielsetzung „der Steigerung der
Sanierungsrate im Wohnbau durch thermische Sanierung sämtlicher
Nachkriegsbauten 1950 – 1980“, eingebracht im Unterausschuss
des Budgetausschusses zum Budgetkapitel 61 Umwelt, seitens des
Umweltministers lediglich darauf verwiesen wird, dass die Aufteilung der Mittel
zur Förderung von Wohnungsneubau bzw. -sanierung im Ermessen der
Länder liegt.
Um eine tatsächliche Forcierung der thermischen Sanierung
bestehender Gebäude im Sinne des Regierungsübereinkommens
sicherzustellen, bedarf es der raschen Aufnahme von diesbezüglichen
Gesprächen mit den Ländern. Ziel sollte es darüber hinaus sein,
dass die Förderung von Neubauten künftig grundsätzlich von der
Erreichung und Einhaltung thermisch-energetischer Mindestwerte in
Abhängigkeit gebracht wird.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, umgehend im Hinblick auf die bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen Gespräche mit den Bundesländern mit dem Ziel aufzunehmen, dass diese die seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel für Wohnbau- und Sanierungsförderung vorrangig im Sinne einer Forcierung der thermisch-energetischen Gebäudesanierung einsetzen, und künftig die
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