Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 626

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schalle und Kollegen betreffend den vorrangigen Einsatz der Mittel für Wohnbau- und Sanierungsförderung für thermisch-energetische Gebäudesanierun­gen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 betreffend den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 - BFG 2007) samt Anlagen (70 d.B.), Kapitel 61 Umwelt

Im Regierungsprogramm vom 09. Jänner dieses Jahres wurde seitens dieser Bundesregierung zum Thema thermische Gebäudesanierung folgendes festgelegt:

„Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau, dadurch soll die thermische Sanierung sämtlicher Nachkriegsbauten 1950 – 1980) bis 2020 ermöglicht werden. Bei Neu­bauten forciert die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern Niedrig­energie- und Passivhaus-Standards. Ab 2015 sollen im Bereich der Wohnbauförderung nur mehr Häuser und Bauten im großvolumigen Wohnbau gefördert werden.“

Diese Ziele sind grundsätzlich zu begrüßen, enttäuschend ist jedoch in diesem Zusammenhang, wenn in einer schriftlichen Anfragebeantwortung betreffend die Budgetmittel für die Umsetzung der im Regierungsprogramm festgeschriebenen Ziel­setzung „der Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau durch thermische Sanierung sämtlicher Nachkriegsbauten 1950 – 1980“, eingebracht im Unterausschuss des Budgetausschusses zum Budgetkapitel 61 Umwelt, seitens des Umweltministers lediglich darauf verwiesen wird, dass die Aufteilung der Mittel zur Förderung von Wohnungsneubau bzw. -sanierung im Ermessen der Länder liegt.

Um eine tatsächliche Forcierung der thermischen Sanierung bestehender Gebäude im Sinne des Regierungsübereinkommens sicherzustellen, bedarf es der raschen Auf­nahme von diesbezüglichen Gesprächen mit den Ländern. Ziel sollte es darüber hinaus sein, dass die Förderung von Neubauten künftig grundsätzlich von der Erreichung und Einhaltung thermisch-energetischer Mindestwerte in Abhängigkeit gebracht wird.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft  werden aufgefordert, umgehend im Hinblick auf die bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen Gespräche mit den Bundes­ländern mit dem Ziel aufzunehmen, dass diese die seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel für Wohnbau- und Sanierungsförderung vorrangig im Sinne einer Forcierung der thermisch-energetischen Gebäudesanierung einsetzen, und künftig die


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