Sehr verehrte Damen
und Herren! Als Obmann des Budgetausschusses möchte ich einen kleinen
Hinweis geben oder Vorschlag machen, wie man die durchaus schon wesentlich
verbesserten Budgetberatungen im Ausschuss und auch hier im Plenum
interessanter gestalten könnte.
Ich gebe offen
zu, dass ich mich geärgert habe, dass in der gesamten vergangenen Woche
betreffend die Budgetberatungen dieses Hauses die Reaktion der Medien de facto
null war. Das stört mich. Es ist für manchen durchaus frustrierend,
wenn hier nichts geschieht.
Man könnte
dann, wie es Kollege Einem und Kollege Kukacka formuliert haben, von der
Zeitvernichtung des Parlamentarismus reden. Es würde nur mehr quasi in
Zwei- oder Drei-Minuten-Reden hier abgehandelt – dieser Vorwurf ist
durchaus berechtigt.
Vielleicht
wäre es denkbar, ein ganztägiges Budgethearing
zu machen. Vielleicht wäre es denkbar, in zwei Lokalen gleichzeitig
Beratungen des Budgetausschusses durchzuführen, denn die
Stellvertreter arbeiten hervorragend, haben sich ja seit Jahren bestens
bewährt. Vielleicht wäre es auch denkbar, die Budgetberatungen hier
im Plenum nur mehr zwei volle Tage abzuhalten. Jeder Parlamentarier hat die
Chance, ein Mal, aber dafür sechs oder acht Minuten zu
reden – und nicht sehr viele nur mehr zwei Minuten –, und
der Opposition wird dann, das gestehe ich zu, zusätzlich jene eine Stunde
zur Verfügung gestellt; vielleicht wäre das interessanter.
Dieser Vorschlag
ist sicher nicht vollständig, ich bin für Verbesserungen durchaus
dankbar, das darf ich sagen. Ich meine, wir sollten alles tun im Hinblick
darauf, wie wir gesehen werden – nicht, wie wir uns sehen, sondern
wie wir gesehen werden. Denn offensichtlich haben uns die Medien so gesehen,
dass diese Budgetberatungen, auch wenn sie noch so intensiv vor sich gegangen
sind, nicht das große Interesse geweckt haben. Vielleicht wäre es
möglich, in einer Arbeitsgruppe darüber nachzudenken, wie das eine
oder andere verbessert werden kann.
Herr Bundesminister
für Finanzen, ich habe hier auf die immer wieder eingeforderte
Verbesserung oder notwendige Verwaltungsreform bei den Gemeinden hingewiesen.
Ich darf nur zwei Beispiele nennen.
Auswirkungen des
Tierschutzgesetzes: Wenn ein kleines Kätzchen, ein kleiner Singvogel
irgendwo aufgefunden wird, dann wird die Bezirkshauptmannschaft, werden alle
Gemeinden, alle Magistrate im gesamten Bundesland verpflichtet, dies kundzumachen.
Die jeweilige Gemeinde hat das vier Wochen kundzumachen, mitzuteilen, ob sich
ein Besitzer gemeldet hat, und so weiter.
Wenn wir
weiterhin vonseiten der Bundesstellen einen derartigen Bürokratismus pflegen,
im Auftrag an die Länder, Bezirke und Gemeinden, dann darf man sich nicht
wundern, wenn es den Gemeinden unmöglich ist, Verwaltungsreformen in einem
entsprechenden Ausmaß durchzuführen.
Wir wären
auf Bundesebene auch manchmal gefordert, für die Gemeinden nicht derartige
Belastungen und Notwendigkeiten zu beschließen, zu verordnen, dann
wäre das eine oder andere auf Ebene der Gemeinden etwas leichter. (Beifall
bei ÖVP und SPÖ.)
16.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.15
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Herr Bundeskanzler! Herr Kollege Auer, ich glaube, Sie sind oder waren
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