Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 739

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Ahnungslosigkeit, denn diese Statistik kommt aus dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Also, Sie wissen nicht einmal, woher sie kommt, und dann versuchen Sie noch zu interpretieren. Wenn Sie dem Herrn Vizekanzler genau gefolgt wären, wäre Ihnen aufgefallen, dass er auch erklärt hat, dass der Schuldendienst, den Sie angesprochen haben, aus den Jahren 1970 bis 1986 resultiert. (Abg. Marizzi: Das stimmt nicht!) Aus dem Grund zahlen wir jetzt auch zurück, und das macht etwa 7 Milliarden Schilling aus. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Aber gut, das ist offensichtlich auch der Auftrag Ihrer Fraktion, halt irgendetwas zu sagen – das nehmen wir zur Kenntnis. Ich bleibe aber dabei, eigentlich müssten Sie relativ große Schmerzen haben. (Ironische Heiterkeit des Abg. Themessl.)

Ich habe die Diskussion rund um die Budgetdebatten ja verfolgt und hochinteressant gefunden, denn es hat sowohl der Kollege Bucher als auch der Kollege Krainer, aber auch der Kollege Weinzinger über das Budget gesprochen. Es war nicht ganz klar, ob jetzt eine Fortschreibung der Budgets oder Nichtfortschreibung der Budgets stattfindet. Ich würde glauben, man sollte das ein bisschen versachlichen und einfach nur auf die Eckdaten der Volkswirtschaftslehre zurückkommen.

Im Vergleich zu allen anderen Mitgliedstaaten Europas – das wissen wir – haben wir, was die Frage der Inflation, die Frage des Exports, die Frage der Arbeitsmarktsituation, der Arbeitslosigkeit et cetera betrifft, immer einen Stockerlplatz gehabt. Mit diesem Doppelbudget ist sichergestellt, dass wir weiterhin Spitze in Europa sind. (Beifall bei der ÖVP.)

16.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich trage noch nach, dass der Entschließungs­antrag, der vorhin von Kollegem Themessl verlesen wurde, ordnungsgemäß einge­bracht ist, ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Zanger, Themessl und weiterer Abgeordneter betref­fend der Neuausschreibung der Staatskontenführung, eingebracht im Zuge der De­batte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlagen (70 d.B.); Kapitel Finanzen

Derzeit wickelt die Republik Österreich Transaktionen in der Höhe von acht Milliarden Euro mit der vom US-Fonds Cerberus übernommenen ehemaligen Gewerkschaftsbank „BAWAG-PSK“ ab.

Aufgrund der aktuellen Ereignisse rund um die Kontenauflösung kubanischer Staats­bürger, ist die Führung der Staatskonten durch die BAWAG-PSK zu überdenken.

Laut Verfassungsrechtsexperten widerspricht eine solche Aufkündigung von Konten den Menschenrechten, weil es verboten ist, Menschen auf Grund ihrer Rasse oder Nation zu benachteiligen.

Es muss seitens der Republik Österreich unmissverständlich klargestellt werden, dass für in Österreich tätige Banken grundsätzlich österreichisches bzw. europäischen Recht und in keinem Fall Rechtsgrundlagen beispielsweise amerikanischer Herkunft zur Geltung kommen können. Der Helms-Burton-Act ist kein österreichisches Gesetz und hat somit keinerlei rechtliche Wirkung in Österreich.

 


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