Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 55

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine Damen und Herren, ein Ausschussbericht liegt vor, und daher gibt es keinen Grund, der Tagesordnung nicht zuzustimmen. Ich glaube, die Österreichische Volks­partei hat mit Maria Fekter eine ausgezeichnete Wahl getroffen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Wer ist die Fekter?)

10.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


10.29.31

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausgangssituation ist, dass wir zwei nach Mandaten gleich starke dritte Parteien haben, wobei man sagen muss – erlauben Sie mir den Einschub, Herr Kollege Strache –: So deutlich ist das bei euch nimmer mehr, denn dort in der letzten Reihe sitzt ja ein Abgeordneter, der 21. nach der Zählart, der Herr Stadler, der gar nicht mehr Mitglied eurer Partei ist (Abg. Strache: Der gehört dem Klub an!) und der euch sogar nach eurem Parteitag ausgerichtet hat, dass die Wahl und die Delegier­ten handverlesen waren und daher das alles nicht ganz mit rechten Dingen zugegan­gen ist bei eurem Parteitag. – Also so ganz stark seid ihr da nicht in der Argumentation.

Aber okay, nehmen wir es einmal hin. Nehmen wir einmal formell hin, es gibt zwei gleich starke Parteien mit 21 Mandaten, Herr Kollege Strache. Dann sind wir auch eher – und ich gebe das zu – der Meinung von Ihnen. Das geben wir auch zu, weil wir der Ansicht sind, dass es keinerlei Bestimmungen gibt, dass die Vorsitzende des Hauptausschusses über die Dreiervorschläge entscheidet. Es gibt eben nur eine Be­stimmung über die Anzahl eines Dreiervorschlages – no na net, es sind drei –, aber es gibt nicht die Bestimmung, dass es keinen anderen Dreiervorschlag geben kann. Den kann es selbstverständlich geben, und für uns vom BZÖ, die wir die Demokratie hoch­halten, ist selbstverständlich das demokratische Prinzip einer Wahl etwas Wichtigeres als eine präjudizielle Entscheidung einer Ausschussvorsitzenden.

Das heißt, selbstverständlich hätte eine Wahl stattfinden müssen. (Abg. Krainer: Die Wahl war am 1. Oktober!) Es sollte sie auch hier geben, die Wahl – da sind wir dafür, dass diese Wahl stattfindet –, weil dieses Wahlprinzip im Vordergrund steht und weil auch – das stimmt schon – sehr viele Gutachter, von Klecatsky abwärts, dieser Mei­nung sind. Wir sind daher als Basisdemokraten auch der Meinung, hier hätte die Ab­stimmung hergehört – und nicht eine Entscheidung der Frau Präsidentin. Das war falsch! Da sind wir nicht der Meinung, dass das richtig ist. (Beifall beim BZÖ.)

Das wäre auch demokratisch und rechtlich einwandfreier gewesen, aber insgesamt muss man schon eines sagen: Es ist ein entsetzliches Gemurkse gewesen, ein Ge­murkse sondergleichen, ein parteipolitisches Gemurkse, eine Rangelei zwischen den mittlerweile ja vier Proporzparteien hier im Hohen Haus – wir heißen Sie hier herzlich willkommen! (Abg. Strache: BZÖ! BZÖ!) Eine einzige Partei gibt es nur mehr in die­sem Hohen Haus, die sich für eine Volkswahl der Volksanwälte ausspricht – und nicht für eine Nominierung durch Parteien, denn das ist ganz schlecht: Das sind Parteian­wälte und keine Volksanwälte!

Daher: Lassen wir die Volksanwälte von der Bevölkerung wählen! (Beifall beim BZÖ.)

10.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Sburny zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


10.32.04

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Selbstver­ständlich ist die Entscheidung der Präsidentin Prammer völlig korrekt und gestützt auf


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite