Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 62

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gezeigt habe, führen, noch einmal auf Mayer hinweisen. Mayer hat es in seinem Gut­achten – für mich sehr interessant – auch festgestellt, dass der Akt, wenn er gegen die Verfassung spricht, ein Nullakt wäre, ein Nichtakt wäre, dass Volksanwälte gar nicht tätig werden können, dass diese ganze Wahl null und nichtig wäre. Und ich darf auch daran erinnern, wie grüne Abgeordnete, etwa Peter Pilz, in der Vergangenheit agiert haben. Pilz regte an, künftig allen Mitgliedern des Nationalrates ein Nominierungsrecht zuzugestehen – das hat er 2001 gesagt – und die Volksanwälte/Volksanwältinnen dann in einem Hearing auszuwählen. Auch seine Fraktionskollegin Terezija Stoisits hat das festgestellt. Madeleine Petrovic hat Ähnliches festgestellt. Ja, es wäre notwendig, dass wir heute zumindest unser verfassungsrechtlich verbrieftes Recht hätten, um eine Fremden-Anwältin Stoisits für Österreich zu verhindern!

Und ein paar Worte zu Frau Stoisits: Sie ist unserer Meinung nach für das Amt völlig unqualifiziert. Da wird zwar von den Grünen immer wieder von „Hetzkampagnen“ ge­faselt, aber die Haltung von Frau Stoisits gegenüber Österreichern insgesamt ist eine Haltung, die in unseren Augen von abgrundtiefer Abneigung geprägt ist. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Ihr Weltbild ist ein sehr simples, und das haben die Österreicher auch schon oft wahrgenommen. Für Sie sind Österreicher leider Gottes – und auf das brechen Sie es herunter – böse Rassisten, Ausländerfeinde, Rechtsradikale und noch Schlimmeres vielleicht. Und jeder Zuwanderer ist für Sie der reinste Engel, dem immer Unrecht getan wird.

Genau so haben Sie auch in den letzten Jahren agiert: Als Meisterin der Vorverurtei­lung. Immer dann, wenn es um Vorwürfe gegen die Exekutive gegangen ist, haben Sie laut „Skandal!“ geschrien, und auch die Unschuldsvermutung hat für Sie in diesen Be­reichen nie Gültigkeit gehabt, Frau Stoisits. Da sind Sie hergegangen, haben Vorverur­teilungen gegenüber Polizisten zum Besten gegeben, und Sie haben sogar Gerichts­urteile von unabhängigen österreichischen Gerichten attackiert und kritisiert und haben hier die Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt.

Wenn ich mir vorstelle, dass jemand wie Sie in Zukunft dieses hohe Amt bekleiden soll, dann wird mir angst und bang, und das sehen auch viele Österreicher so. Ich bekom­me, wenn ich nur daran denke, dass Sie dieses Amt bekleiden, heftige Magenschmer­zen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Schlusssatz: Wir werden deshalb auch im Sinne der Geschäftsord­nung einen Antrag einbringen, und ich ersuche um sofortige Abstimmung dieses An­trages:

Der Nationalrat möge beschließen:

Die Präsidentin möge den Gesamtvorschlag des Hauptausschusses vom 22. Mai 2007 für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft nicht zur Abstimmung bringen, son­dern sicherstellen, dass das Recht zur Nominierung für je ein Mitglied des Gesamtvor­schlages gemäß § 148g Abs. 2 B-VG für keine der berechtigten Parteien beschnitten beziehungsweise verhindert wird und dass ferner eine Wahl, der sich auch der Kandi­dat der FPÖ stellen darf, durch das Plenum des Nationalrates ermöglicht und sicherge­stellt wird.

*****

Ich ersuche im Sinne der Geschäftsordnung nochmals um unmittelbare Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

10.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, zum einen habe ich Ihnen das Wort jetzt nicht entzogen, obwohl die Redezeit bei Weitem überschritten wurde.


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