Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 63

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Zum Zweiten haben Sie einen Antrag eingebracht, der kein Geschäftsordnungsantrag ist. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einen Rückverweisungsantrag zu stellen, der aber nicht gestellt wurde im Sinne des Wortlautes und daher auch nicht zur Debatte steht (Abg. Strache: Das ist der Antrag auf unser Nominierungsrecht, Frau Präsiden­tin!) und auch nicht zur Abstimmung gebracht werden kann. (Abg. Strache: Das kann es ja nicht sein! Das ist genau das Demokratieverständnis!)

Dann bringen Sie bitte einen ordentlich formulierten Rückverweisungsantrag ein, so­dass sich die Abgeordneten auch auskennen, worüber abgestimmt werden kann. Die­se Möglichkeit steht Ihnen jederzeit frei. (Die Abgeordneten der FPÖ postieren Tafeln mit der Aufschrift „Asyl-Anwältin Stoisits? – Nein, danke!“ auf ihren Plätzen und verlassen den Sitzungssaal. – Abg. Parnigoni: Das ist Demokratieverständnis!)

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

Gemäß § 59 Abs. 1 GOG-NR

des Abgeordneten KO Heinz-Christian Strache und weiteren Abgeordneten

betreffend den Bericht des Hauptausschusses zur Erstattung eines Gesamtvorschla­ges für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft, (102 d. B.), eingebracht in der 24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007 zu TOP 1.

Gemäß Art. 148g Abs. 2 B-VG werden die Mitglieder der Volksanwaltschaft vom Na­tionalrat aufgrund eines Gesamtvorschlages des Hauptausschusses gewählt. Der Hautpausschuss erstellt seinen Gesamtvorschlag bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder, wobei die drei mandatstärksten Parteien des Nationalrates das Recht haben, je ein Mitglied für diesen Gesamtvorschlag namhaft zu machen.

Seitens der FPÖ wurde mit Schreiben vom 20. April 2007, gerichtet an die Präsidentin des Nationalrates, Volksanwalt Mag. Hilmar Kabas für die Wahl eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft im Hauptausschuss am 22. Mai 2007 nominiert. Von den Grünen wurde mit Schreiben vom 16. Mai 2007, ebenfalls gerichtet an die Präsidentin des Na­tionalrates, Frau Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits nominiert.

Aufgrund des Umstandes, dass die Grünen und die FPÖ bei der Wahl vom 1. Okto­ber 2006 jeweils 21 Mandate errungen haben, war die Frage der Vorgehensweise für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft Thema einer Präsidialkonferenz vom 8. Mai 2007. Im Hauptausschuss vom 22. Mai 2007 wurde die Nominierung der FPÖ von der Obfrau des Hauptausschusses zurückgewiesen.

Seitens des Freiheitlichen Parlamentsklubs wurden in den vergangenen Wochen meh­rere Rechtsgutachten vorgelegt, die der Rechtsansicht, wonach ein Nominierungsvor­schlag von der Obfrau des Hauptausschusses, bzw. von der Präsidentin des National­rates zurückzuweisen sei, widersprechen. Diese Gutachten wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses übermittelt.

Wesentlicher Inhalt dieser Gutachten ist, dass die vorgenannte Frage - bei Strittigkeit unter denen im Nationalrat vertretenen Parteien - jedenfalls einer parlamentarischen Entscheidungsfindung, in Form einer Beschlussfassung, zuzuführen ist. Denn nur der Hauptausschuss oder das Plenum des Nationalrates ist zur parlamentarischen Wil­lensbildung berufen, nicht aber der Obmann oder die Obfrau eines Ausschusses, da ansonsten eine demokratiepolitisch bedenkliche Beschneidung des parlamentarischen Willensbildungsprozesses herbeigeführt würde.

 


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