Kollege Cap und Westenthaler, bitte schön, können wir einmal unterscheiden zwischen de lege lata und de lege ferenda! Für die Nicht-Juristen: Wir entscheiden heute auf Basis der bestehenden Gesetzeslage. Vorschläge in der Vergangenheit haben wir genug gemacht, nämlich zur Änderung dieser Gesetzeslage. Keiner dieser Vorschläge ist akzeptiert worden. Machen Sie das bitte nicht uns zum Vorwurf! Heute ist auf Basis der heutigen Gesetzeslage zu entscheiden, das ist ganz einfach! (Beifall bei den Grünen.) Und blöd werden wir sein, Herr Kollege Westenthaler! Weil Sie damals, als Sie mit in der Regierung waren, unsere Vorschläge nicht akzeptiert haben, werden wir heute auf das Nominierungsrecht verzichten?! Ja, halten Sie uns für deppert? Ich hoffe, nicht. (Beifall bei den Grünen. – Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.)
Was die Bedenken der Freiheitlichen die Kollegin Stoisits betreffend angeht: Kollege
Strache kann die Terezija Stoisits nicht ausstehen. Das ist offenkundig. Das
ist nicht verfassungswidrig, lediglich bedauerlich. Es ist so. Aber deswegen
braucht er nicht dauernd mit dem „Verfassungsbruch“ daherzukommen.
Das Vorgehen der
Präsidentin Prammer – das ist mir noch wichtig zu
betonen – ist absolut
korrekt, ist absolut korrekt! Präsident Fischer hat in der Vergangenheit
in verwandten Fällen ähnlich entschieden, gegen unseren
Widerspruch – und dieser Widerspruch war falsch! Das sage ich heute. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Schüssel. –
Heiterkeit bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.) Ja, man kann auch
klüger werden, hat Adenauer schon gesagt. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber nicht täglich,
Herr Professor!)
Kollegin Prammer hat
das auch nicht ungeschützt gemacht. Präsidentin Prammer stützt
sich auf ein ausführliches, gründliches Gutachten des
Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts. Es ist auch nicht so, dass wir nicht
die namhaftesten Vertreter der Jurisprudenz auf unserer Seite
hätten – jetzt meine ich, auf der Seite der SPÖ, ÖVP
und Grünen –, die diese Verfahrensweise ausdrücklich
unterstützen: Heinz Mayer, Theo Öhlinger und Rudolf Thienel. Das sind
nicht irgendwelche Leute! Und ich verwahre mich ausdrücklich gegen
den Ausdruck „Verfassungsbruch“ im Schreiben von Hans Klecatsky,
aber offen gestanden, Klecatsky assoziiert in seinem Schreiben an die FPÖ
auch frei mit 1934 und 1938 – und das finde ich so jenseits, dass es
auch den Ausdruck „Verfassungsbruch“, glaube ich, entsprechend
relativiert. (Beifall bei den Grünen.)
Ich glaube also, es ist ein sehr guter Vorschlag: Kostelka, Fekter und Stoisits, und bitte alle Damen und Herren dieses Hauses, dem auch zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.16
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen damit zur Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft.
Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, lasse ich, wenn sich keine Einwendung erhebt, über diesen im Sinne des § 87 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch Aufstehen und Sitzenbleiben abstimmen. – Es erheben sich keine Einwendungen.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem Antrag des Hauptausschusses in 102 der Beilagen, Dr. Peter Kostelka, Dr. Maria Theresia Fekter und Mag. Terezija Stoisits mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2007 zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft zu wählen, ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (Anhaltender allgemeiner Beifall. – Zahlreiche Abgeordnete begeben sich zu den Abgeordneten Dr. Fekter und Mag. Stoisits und beglückwünschen diese.)
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