nicht Aufgabe Ihrer Partei, das Parlament zu hintergehen!
Und das war die Kernfrage, Herr Grillitsch! Verstehen Sie das bitte!
Wenn Sie von Detailfragen sprechen – Kollege Pirklhuber hat es ja angerissen –, dann sind da sehr wichtige Dinge dabei, die nicht nur die Landwirtschaft betreffen. Da sind Fragen dabei wie Stickstoffausbringung, Düngesysteme. Und das sollten Sie auch wissen, ansonsten machen Sie Seminare bei Freiheitlichen Akademien; es ist wirklich empfehlenswert, landwirtschaftliche Politik bei den Freiheitlichen zu lernen: Schauen Sie sich an, was im Zusammenhang mit dieser Düngemittelverordnung passiert, wie sehr Düngemittel dazu beitragen, dass Humus abgebaut wird, und wie sehr diese zur CO2- und Klimaproblematik beitragen. Und das, guter Herr Grillitsch, ist auch Ihre Verantwortung, diese Dinge öffentlich zu machen und hier ins Parlament zu bringen! Um diese Kernfrage geht es, Herr Grillitsch – nicht darum, dass Sie irgendwo ... (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) Das ist Expertentum, Herr Grillitsch – und das fehlt Ihnen!
Das, was Sie jetzt hier machen, ist, eindeutig die Frage, die Herr Pirklhuber in den Raum gestellt hat, zu verneinen. Ich wiederhole es, es geht um zwei Dinge:
Erster Punkt: Die erste Säule der gemeinsamen
Agrarpolitik ist das Marktordnungsgesetz. Sie wissen, was da aufgrund
Ihrer Tätigkeit passiert ist: Sie haben es geschafft, diesen
Referenzzeitraum 2000 bis 2002 so hintanzustellen und zu verbiegen, dass zum
Beispiel die prämienfähigen Alternativkulturen und die Biolandwirtschaft
überhaupt nicht bedacht wurden. Jetzt herrscht dieser Streit innerhalb der
Koalition zwischen Rot und Schwarz. Das ist auch gut so, und ich hoffe, dass
Herr Gaßner zur Versachlichung dieser Dokumentation wirklich etwas
beitragen kann. (Abg. Grillitsch: Dafür sind wir
Spitzenreiter in Europa, Herr Kollege!)
Der zweite Punkt: Hier geht es um diesen Fragenkatalog,
darum, dass diese ländliche Entwicklung wirklich ins Parlament
hergehört. Deswegen werden wir als Freiheitliche Partei diesem Antrag der
Grünen eindeutig zustimmen. (Beifall
bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
15.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.30
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, Herr Kollege Pirklhuber, im gegenständlichen Antrag geht es um ein Rahmengesetz und nicht um die Förderung des ländlichen Raumes, wo wir ja alle dafür sind, dass möglichst viel Geld nach Österreich fließt und zurückkommt und dem ländlichen Raum zugute kommt.
Dieses Programm, das jetzt mit zirka 1 Milliarde € dotiert sein soll, soll in Form einer Sonderrichtlinie umgesetzt werden. Es ist aber nun einmal so, dass die Abwicklung der Beihilferegelung in der ländlichen Entwicklung sozusagen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erfolgt. Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Förderungswerber und der Republik Österreich – sprich dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – bleibt jemandem nur der Gang zum Zivilgericht übrig, weil der Instanzenzug an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – im Gegensatz zur Hoheitsverwaltung – nicht da ist. Das besteht nicht. Informationsmeldungen der Abwicklungsstelle AMA gelten nicht als Bescheide, gegen die eine Berufung zulässig ist, sondern nur als Mitteilungen.
Bauernhöfe sind aber privatwirtschaftliche Betriebe, und Bauern müssen entsprechend den Förderungsrichtlinien ihre Ansuchen stellen. Jetzt stellt sich die Frage, wie man
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