das löst. Eine gesetzliche Verankerung, wie Sie, Kollege Pirklhuber, das fordern, wäre einerseits eine enorme Verwaltungsaufblähung, die meiner Meinung nach kaum vertretbar ist – man kann dazu natürlich verschiedene Denkansätze haben –, allerdings hätten wir im Parlament in diesem Fall die Kontrolle über die Vergabemodalitäten. Jetzt muss man abwiegen, was man eigentlich will: einen Verwaltungsapparat, der irrsinnig aufgebläht ist? Dann hat man natürlich die Kontrolle über die Vergabemodalitäten.
Mir persönlich ist wichtig, dass es eine offene Diskussion über diese Mittel gibt, dass es eine transparente Diskussion über die Schwerpunkte gibt, über die Mittelvergabe, über den Umweltschutz, über die Investitionen, über die Bergbauernförderung, auch was die Aus- und Weiterbildung betrifft und so weiter, dass das offen und transparent gestaltet wird.
Gegen eine Fristsetzung haben wir natürlich
grundsätzlich nichts, denn das soll ausdiskutiert werden. Einer
Fristsetzung werden wir natürlich zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)
15.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des
Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für
Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 55/A(E)
betreffend gesetzliche Verankerung des österreichischen Programms für
die Ländliche Entwicklung 2007–2013 eine Frist bis 3. Juli
2007 zu setzen. (Abg. Strache: Das ist die Mehrheit!)
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) – Sie waren noch nicht fertig mit Ihrer Rede? Pardon, dann haben wir es falsch eingetragen.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.
15.35
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne) (fortsetzend): Vom ländlichen Raum zurück zum Anti-Doping-Gesetz – wobei es auch im ländlichen Raum, gerade in den Fitness-Studios, durchaus bemerkenswerte Ansammlungen von nicht ganz legalen Mitteln geben soll, die da verwendet werden. Vielleicht ist der Schritt auch gar nicht so groß.
Ich war ohnedies schon relativ weit und wollte noch sagen, dass insbesondere die Abänderungsanträge, die wir jetzt beschließen, meiner Meinung nach notwendig und wichtig sind. Ich glaube, wir haben jetzt eine gute Regelung für die Frage gefunden, ob Dopingkontrollen in der Nacht durchgeführt werden können, da jetzt klargestellt ist, dass es nicht Standard sein soll, dass zwischen 23 und sechs Uhr früh kontrolliert wird, dass aber in begründeten Ausnahmefällen sehr wohl Kontrollen möglich sein müssen. Ich denke, dass das ganz notwendig ist, weil sonst angesichts der sehr kurzen Abbauzeiten von Dopingstoffen oder Dopingnachweisstoffen im Körper eine fixe Kontrollsperre von sieben oder acht Stunden schon fast als eine Anleitung interpretiert hätte werden können.
Der letzte Punkt, der mir wichtig war, war die Frage des Strafrechtes. Vielleicht auch dazu noch ein paar Worte, weil ich nicht wirklich den Sinn davon erkennen kann, Do-
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