Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 154

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pingbestimmungen ins Strafrecht zu übernehmen, was die Sportlerinnen und Sportler betrifft.

Man muss die Frage in den Raum stellen, welche Konsequenz es hat, wenn jemand bei einem Dopingvergehen üblicherweise eine zweijährige Sperre ausfasst, in dieser Zeit de facto ein Berufsverbot hat, und möglicherweise auch noch mit Strafbestimmun­gen, die vermutlich auch mit Gefängnisstrafen verbunden wären, konfrontiert ist. Ich glaube, dass es notwendig ist, diese Form des Berufsverbotes, das hier herrscht, wirk­lich konsequent durchzuführen. Das ist die schärfste Form der Sanktion.

Wie vorhin schon erwähnt, wenn wirklich konsequent durchgesetzt wird, dass keine Trainingsmöglichkeiten durch die Vereine gegeben sind, dass der Ausschluss vom Sport für zwei Jahre getätigt wird, dann ist das die schärfste Sanktion, die man im Sport setzen kann – unabhängig von denen, die Doping zu kommerziellen Zwecken betreiben, das ist ein anderes Kapitel.

Aber was die Frage betrifft, ob der Sportler genug gestraft ist, wenn er zwei Jahre Be­rufsverbot bekommt – im Wiederholungsfall lebenslänglich –, so glaube ich, dass das an sich ausreicht, wenn diese Regelung konsequent durchgesetzt wird.

Abschließend möchte ich mich für die sehr konstruktive Diskussion in den letzten Tagen bedanken. Ich bin seit 1999 im Parlament, aber ich kann mich nicht erinnern, dass wir bei einem Gesetz in dieser Form einfach nach sachlichen Kriterien bis zum Schluss die relevanten Punkte ausgeräumt und in allen wichtigen Punkten, mit Unter­stützung der Juristen, eine Formulierung gefunden haben, die wir jetzt sehr gut und vollinhaltlich mittragen können.

Ich kann mich erinnern, dass wir beim letzten Dopinggesetz noch das Problem hatten, dass es da zum Schluss ein paar offene Fragen gab – nämlich die, die uns jetzt Kopf­zerbrechen bereitet haben – und es nicht mehr möglich war, sie noch kurzfristig zu bereinigen. Das Thema Nachtsperre zum Beispiel – Kollege Maier nickt – haben wir auch damals diskutiert und gesagt, dass das ziemlich problematisch ist.

Jetzt war es möglich: Insofern auch den Dank und die Anerkennung an den Staats­sekretär, der hier durchaus eine konstruktive und vermittelnde Rolle eingenommen hat. Ich glaube, dass das ein nächster wichtiger Schritt ist. Ob das beim Doping für die nächsten Jahre ausreicht, ist, glaube ich, nirgends zu beantworten, weil das immer eine sehr fließende Geschichte ist, aber zumindest diesen Bereich haben wir jetzt – so­weit Österreich handeln konnte – positiv bewerkstelligt.

Mit Salzburg hat das, befürchte ich, wenig zu tun. Der Herr Bundeskanzler ist jetzt nicht mehr da, sonst hätten wir noch um eine Flasche Barroso – Pardon: Barolo wetten kön­nen, aber wir werden sehen, wie die Entscheidung im Juli dann ausgeht. (Heiterkeit. – Beifall bei den Grünen.)

15.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. 5 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


15.38.49

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch ich bin sehr dankbar und möchte gleich an meinen Vorredner anschließen, der sich wirklich sehr eingebracht hat in die Formulie­rung des Anti-Doping-Gesetzes. Da ist gute Arbeit geleistet worden, und es war sehr gut, dass man bis zum Schluss die Zeit genutzt hat, um in allen Bereichen nachzujus­tieren, wo es notwendig war.

 


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