Die Dopingbekämpfung in Österreich erhält mit diesem Bundesgesetz einen noch höheren Stellenwert, umso mehr als eine Allparteieneinigung ins Haus steht und sie jetzt mit internationalen Bestimmungen in Einklang stellt. Meine Damen und Herren! Das ist aus der Erfahrung der letzten Jahre heraus auch gut so. Wir wissen, Doping im professionellen Sport ist moralisch betrachtet Betrug am Zuschauer, Betrug an den Medien und aus der Sicht des Athleten wohl an sich selbst. Doping ist das Problem des modernen Sports. Es geht um Geld und Existenzen. Manche meinen daher, Doping wäre in sich fast logisch – und gegen diese Haltung gilt es anzukämpfen.
Am wichtigsten erscheint mir nicht nur als Sportarzt der Aspekt der Gesundheitsgefährdung des Sportlers. Eine kontinuierliche und nachhaltige medizinische Betreuung der Sportler ist unumgänglich. Aber nicht nur der Leistungsgedanke, sondern auch der Gesundheitsaspekt muss dabei zählen. Auch für Sportler gilt: Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts, und vor allem gibt es ohne Gesundheit auch keine sportliche Leistung.
Meine Damen und Herren! Das Anti-Doping-Gesetz ist auch aus der Sicht des Mediziners gelungen, auch wenn die Standardbehandlung des erkrankten und oft verängstigten Sportlers in der Normalpraxis wegen der Einschränkung in der Auswahl der Medikamente oft schwierig ist. Das ist sicher eine der Kehrseiten der Medaille in der Dopingbekämpfung. Aber wahrscheinlich – und das sehe ich ein – geht es nicht anders.
Mit diesem Gesetz nehmen Parlament und Regierung also ihre Verpflichtungen wahr, nämlich Sportler durch strenge Kontrollen manchmal vor sich selbst, vor Gesundheitsgefährdungen im Sinne eines sauberen Sports zu schützen, ohne sie dabei gleich zu kriminalisieren. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist Herr Abgeordneter Zanger zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
16.05
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fairness ist, so glaube ich, ein Grundprinzip – und das unterschreiben wir alle –, das jedem sportlichen Wettbewerb zugrunde gelegt wird: gleiche Rahmenbedingungen, gleiche Ausgangsbedingungen für jeden. Und weil das oftmals oder scheinbar oftmals umgangen wird, bin ich sehr froh, dass wir heute dieses Anti-Doping-Gesetz gemeinsam beschließen werden.
Aber ich möchte nicht ganz die öffentliche Wahrnehmung hier ungeklärt lassen oder nicht diskutieren, die in den letzten Wochen sehr stark das öffentliche Meinungsbild geprägt und die Menschen in unserem Land bewegt hat. Es wurden Berichte über sehr drakonische Sanktionen des IOC vermeldet, die vom Österreichischen Olympischen Comité umzusetzen waren. Übriggeblieben ist schlussendlich eine Zahlung von 1 Million US-Dollar, die an das IOC überwiesen werden muss.
Andere Beschlüsse des ÖOC reichen wesentlich weiter – und da vor allem die lebenslange Sperre von 13 Betreuern und aktiven Sportlern, die in Zukunft von Olympischen Spielen ausgeschlossen sein werden. 13 Bauernopfer, möchte ich behaupten, die laut Zitat von ÖOC-Präsident Leo Wallner – und ich zitiere jetzt – ohne Rücksicht darauf, ob sie schuldig waren, nicht nur ein sportliches Desaster erleben müssen, sondern – und das wiegt noch weit schlimmer für mich – sich den Stempel eines de facto Verbrechers ausdrücken lassen müssen; und das, ohne dass ihre Schuld erwiesen wurde.
Nach dem rechtlichen Grundverständnis eines jeden Menschen gilt die Unschuld eines Angeklagten so lange, bis das Gegenteil bewiesen ist. Ich werde das Gefühl nicht los,
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