Zu Ziffer 16 bis
19 (§ 14 Abs. 2 und 3, § 15 Abs. 1 und 2):
Die Änderungen
sind dadurch bedingt, dass in Hinkunft die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung
für die Bundessportfachverbände die Entscheidungen bei Verstoß
gegen die Anti-Doping-Regelungen treffen soll.
Zu Ziffer 20
(§ 15 Abs. 5 und 6):
Siehe Ziffer 5
(Erläuterungen zu (§ 4 Abs. 4). Der Bundessportfachverband
wird insoweit bei der Entscheidung eingebunden, in dem er in einem
Verfahren gegen Sportler bzw. Betreuungspersonen, die ihm angehören, ein
Mitglied in die Rechtskommission entsenden kann. Weiters wurde die Position des
Bundessportfachverbandes beim zweitinstanzlichen Verfahren vor der
Unabhängigen Schiedskommission verstärkt,
in dem der betreffende Bundessportfachverband ein Mitglied in die
Unabhängige Schiedskommission entsenden kann (siehe § 16
Abs. 3 in der Fassung des Abänderungsantrages).
Zu Ziffer 21 bis
23 (§ 16 Abs. 1 bis 3):
Die Änderungen
sind dadurch bedingt, dass in Hinkunft der zuständige Bundessportfachverband
bei der Unabhängigen Schiedskommission ein Mitglied in einer konkreten
anhängigen Sache entsenden kann. Dadurch soll auch der schiedsgerichtliche
Charakter der Unabhängigen Schiedskommission verstärkt werden.
Zu Ziffer 24
(§ 16 Abs. 4):
Die Änderung
dient der legistischen Erweiterung.
Zu Ziffer 25 und
26 (§ 17 Abs. 2 und 3):
Die Änderung ist
dadurch bedingt, dass in Hinkunft die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung
für den Bundessportfachverband bei Verstoß gegen die
Anti-Doping-Regelungen entscheidet.
Zu Ziffer 26a
(§ 18 Abs. 18 Z 4):
Die in lit. c
vorgesehene Ergänzung lehnt sich an die Anti-Doping-Regelungen in der
Schweiz an.
Zu Ziffer 27
(§ 20 Abs. 3 Z 3):
Die Änderungen
sind durch die Umbenennung des Ärztekomitees in medizinische Kommission
bedingt.
Zu Ziffer 29
(§ 27 Abs. 1 bis 5):
Die
Übergangsfrist 30. Juni 2008 ist deshalb erforderlich, weil die
Sportorganisationen in der Regel außerordentliche Generalversammlung
einberufen müssen, damit sie die Statuten nunmehr den Regelung des
Anti-Doping-Gesetzes 2007 anpassen können. Aus diesem Grund soll auch die
Neustruktur der Aufgaben der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung
mit 1. Juli 2008 in Kraft treten.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zweytick. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.15
Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ernst dieses Thema ist, ist, glaube ich, aus den Debattenbeiträgen meiner Vorredner ganz
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