In Entsprechung der
EU-Ratsentscheidung 2003/33/EG zur Festlegung von Kriterien und Verfahren
für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien soll mit der neuen
DeponieV 2007 (Begutachtungsentwurf des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 22.12.2006) nunmehr die
obertägige Ablagerung von Asbestzement und anderen
Asbestabfällen ohne Ausstufung auf Deponien möglich sein.
Gemäß
§ 16 Abs 1 Z 2 AWG 2002 ist vorgesehen, dass die Ablagerung von festgelegten,
stabilen, nicht reaktiven und nicht auslaugbaren gefährlichen Stoffen
mittels Verordnung geregelt werden soll. Diesem gesetzlichen Tatbestand
trägt der Entwurf der DeponieV 2007 Rechnung und reglementiert im §
10 die Ablagerung von Asbestabfällen. Aufgrund des Umstandes, dass
mit dem Erlass der DeponieV 2007 nicht vor dem Sommer gerechnet werden kann,
ist aufgrund der gebotenen Rechtssicherheit die vorliegende Entschließung
zweckmäßig.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher den folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die geplante DeponieV
2007 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft soll die Behandlung von Asbestabfällen gemäß
der EU-Ratsentscheidung 2003/33/EG in der Weise regeln, dass Asbestzement und
andere Asbestabfälle auf Deponien ohne Ausstufung abgelagert werden
dürfen, sofern diese Abfälle in eigenen baulich getrennten
Kompartimentsabschnitten abgelagert werden, sie weiters keine gefährlichen
Stoffe enthalten, die Oberflächenabdeckung des Kompartimentsabschnitts
ein Freisetzen von Fasern dauerhaft verhindert, keine Arbeiten vorgenommen
werden, die zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen können sowie
die Behörde und der Betreiber geeignete Maßnahmen ergreifen
müssen, um zu verhindern, dass Menschen in Kontakt mit den
Asbestabfällen kommen.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stauber. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
16.53
Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich glaube, alles in allem können wir am Schluss ja doch sagen, dass dieses Abfallwirtschaftsgesetz ein sehr positives ist, denn vor allem was die Entsorgung und Verbringung gefährlicher Schadstoffe über die Grenzen hinweg anlangt, war es höchst an der Zeit, klare Regelungen ins Gesetz einzubringen und auch durchzusetzen. Auch was die Sicherheit anlangt, kann man dem, so meine ich, nur die Zustimmung erteilen. Das ist eine sehr positive Geschichte.
Was das Elektronik-Management anlangt, so ist das ein Gebot der Stunde. Alles wird heutzutage auf Elektronik umgestellt, und das sollte auch in diesem Bereich geschehen.
Mir geht es jetzt auch als Bürgermeister wieder einmal um die Kosten. Herr Minister! Sie wissen, dass mir das immer ein Anliegen ist. Ich denke doch, dass wir die Kosten, die jetzt mit dieser Umstellung anfallen, nicht auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen sollten, sondern dass das doch der Bund übernehmen sollte. Da es nach 2010 dann
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