Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 220

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Das Beispiel von Hannes Zweytick stimmt für den Wein, aber das kann man nicht auf Hülsenfrüchte, Erdfrüchte, Obst und so weiter umlegen. Da muss man schon aufpas­sen, dass wir nicht unterlaufen werden.

Kollege Grillitsch, du hast einen interessanten Aspekt aufgezeigt, diese Existenzsiche­rung. Und da, glaube ich, muss man schauen, Herr Bundesminister, da haben uns die Italiener etwas voraus. Ich sage es Ihnen anhand eines Beispiels:

Jetzt bei uns diese Dürrekatastrophe. In Italien, in Südtirol selbstverständlich eine An­ordnung, die gilt, Ermächtigungsgesetz. Das Wasser wird zurückgefahren für die Elekt­roenergie, die Haushalte müssen zurück, Landwirtschaft voraus. Ich habe die Odyssee mitgemacht für die Bauern, die um ihre Existenz gekämpft haben in Richtung Erd­beeren. Ja, ihr habt auch nicht helfen können! – Nur, wir haben das Gesetz gebrochen. Jetzt werden wir einmal schauen, wie wir aus dem Gesetz wieder rauskommen. Und ich bin neugierig, Fritz, ob du dann helfen kannst dabei, wenn wir die Bauern wirklich herausziehen, wenn sie dann gestraft werden. In Wirklichkeit sind sie glücklich, dass sie ihre Existenzen vorerst einmal gesichert haben.

Ich glaube, Fritz Grillitsch und Herr Bundesminister, diese Fragen sind viel wichtiger, als dass wir die ganze Zeit darüber diskutieren, ob die Kuh, die über ihren Eigentümer einem Bauernbündler gehört, mehr Prämien bekommen soll als die Kuh, die keinen Bündeobmann hat. Ich glaube, das ist wichtig für die Zukunft. (Beifall bei der SPÖ.)

18.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.35.55

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An den Kollegen Faul, der vor mir gesprochen hat: Da wäre es ganz einfach, sich einmal mit der Bezirkshauptmannschaft und dem zuständi­gen Umweltlandesrat in Verbindung zu setzen. Dann könnte man sich vielleicht das eine oder andere ersparen, und man könnte vielleicht rascher helfen. Die Telefonnum­mern dürften ja auch bekannt sein, auch in der eigenen Bezirksverwaltungsbehörde. (Zwischenruf des Abg. Faul.)

Meine Damen und Herren, dieses Vermarktungsnormengesetz ist sicherlich ein neuer Schritt. Es ersetzt das bisherige Qualitätsklassengesetz. Und wenn man sich die Bei­träge heute angehört hat, so sollte man sich freuen, weil damit signalisiert wurde, dass hier ein einstimmiger Beschluss in Aussicht gestellt wird. Es ist tatsächlich so, dass sich die österreichische Qualität auf dem Weltmarkt durchgesetzt hat, könnte man sagen, denn erstmals ist es gelungen, die agrarische Außenhandelsbilanz deutlich in das Positive zu kehren. Das ist ein Erfolg erstens der hervorragenden Produktion (Bei­fall bei der ÖVP); das ist zweitens ein Zeichen der Stärke der Verarbeitungsbetriebe – sehr viele, gerade im Molkereibereich, in genossenschaftlicher Hand –, hervorragender innovativer Qualitäten, einer dementsprechenden vermarktungsstrategischen Ausrich­tung und eines Wahrnehmens von Chancen, gerade auch im östlichen Bereich, und das sollten wir auch einmal positiv sehen.

Herr Bundesminister, es ist dies ein erster und, wie ich glaube, auch richtiger Schritt. Vielleicht wäre es auch denkbar, eines Tages – ich weiß, das liegt nicht an Ihnen – einmal dorthin zu kommen, dass tatsächlich dort, wo Rot-Weiß-Rot draufsteht, auch Rot-Weiß-Rot drinnen ist und dass nicht auch dann sozusagen dieses Markenzeichen aufgeklebt wird, wenn nur die Verarbeitung in Österreich erfolgt, sondern ausschließ­lich dann, wenn die Produktion, die Verarbeitung in Österreich erfolgt sind, denn die österreichischen Bauern und die Wirtschaft hätten es sich verdient, mit diesem Quali-


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