Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 224

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wie bisher – im Interesse der Menschen, im Interesse der Österreicherinnen und Öster­reicher gemeinsam diese wichtige Aufgabe erfüllen können. Alles Gute und herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

18.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.47.49

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältin Rosemarie Bauer! Werte Volksanwälte! Hohes Haus! Heute ist für die Volksanwaltschaft ein besonderer Tag: ein besonderer Tag, da wir heute die Vertrete­rinnen und Vertreter der Volksanwaltschaft neu gewählt haben. An dieser Stelle darf ich Maria Theresia Fekter, Terezija Stoisits und Peter Kostelka sehr herzlich zu ihrer Wahl gratulieren und ihnen für die zukünftige Tätigkeit alles Gute wünschen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Es ist das ein besonderer Tag, an dem wir uns bei Rosemarie Bauer besonders be­danken möchten – doch dazu später –, ein besonderer Tag, weil hier im Hohen Haus zum ersten Mal die Berichte der Volksanwaltschaft debattiert werden, nachdem sie nicht im Verfassungsausschuss, sondern in einem eigenen Volksanwaltschaftsaus­schuss behandelt wurden.

Die beiden Berichte der Volksanwaltschaft der Jahre 2005 und 2006 zeigen durch die jährlich rund 16 000 Anbringen und rund 6 500 Prüfungsverfahren auf, wie bekannt die Möglichkeit der Beschwerde bei der Volksanwaltschaft in der Bevölkerung ist und wel­che Leistungen vom gesamten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstab in der Volksan­waltschaft erbracht werden. Recht herzlichen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern für ihre hervorragende Arbeit! (Beifall bei der ÖVP.)

Doch nun zu zwei Beispielen aus den Bereichen von Volksanwältin Rosemarie Bauer. Das erste Beispiel zeigt, wie wirksam Vorschläge der Volksanwaltschaft sein können. In vielen seinerzeitigen Anbringen ging es um Nachbarschaftsstreitigkeiten, weil sich jemand durch zu große Bäume und Hecken in seinem Recht auf Licht und Luft be­schnitten fühlte. Im § 364 ABGB wird seit 2004 im nachbarschaftlichen Rücksichtnah­megebot darauf eingegangen. Herausheben möchte ich aber vor allem die dabei eingeführte Mediation, die vor Klagseinbringung erfolgen soll. Auswirkungen dieser Ge­setzesänderung sind nicht nur weniger Klagseinbringungen beim Zivilgericht, sondern natürlich auch weniger Beschwerden in der Volksanwaltschaft, wie uns Rosemarie Bauer in der letzten Ausschusssitzung erläuterte.

Ein zweites Beispiel ist aktuell und im Bericht 2006 zu finden. Es geht um eine Doppel­vergebührung von schriftlichen Scheidungsfolgenregelungen durch Gericht und Finanz. Dies bedeutet, dass bei einvernehmlichen Scheidungen mitgebrachte und unterschrie­bene Regelungen dieser Doppelvergebührung unterliegen. Wenn jedoch eine münd­liche Einigung besteht und diese vor dem Familienrichter vorgebracht wird, besteht nur eine Vergebührung nach dem Gerichtsgebührengesetz.

Als Sozialarbeiterin und Mediatorin unterstütze ich alle Vorgangsweisen, die zu einer gütlichen, tragfähigen und lebbaren Einigung führen, was letztlich auch für die Kinder von immenser Bedeutung ist. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass uns in abseh­barer Zeit von unserem Vizekanzler und Finanzminister Molterer eine gute Neurege­lung vorgelegt wird, zumal gerade er sich immer für unsere Familien einsetzt.

Letztlich gilt mein besonderer Dank den drei Volksanwälten, vor allem Rosemarie Bauer und Hilmar Kabas, die mit 1. Juli ausscheiden. Doch sei es mir gestattet, noch einige persönliche Worte an unsere scheidende Rosemarie Bauer zu richten.

 


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