Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 263

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ich möchte das noch einmal bekräftigen, worauf Kollege Stummvoll bereits hingewie­sen hat und was die Sache vielleicht über den Sommer machbar macht – in Hinkunft da ein Bescheid zu erlassen ist, damit auch das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden kann.

Es wäre dringend notwendig, im Sinne der Rechtssicherheit, im Sinne einer geordne­ten Abwicklung die Möglichkeit des Einspruches geltend machen zu können, und in diesem Sinne appelliere ich an alle Fraktionen, nachzudenken und mitzuhelfen, dass im Sinne jener, die darauf Anspruch haben, diese Möglichkeit auch geschaffen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

21.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.05.25

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Ich werde und kann mich sehr kurz fassen, nicht nur auf Grund der vorgeschrittenen Zeit, sondern auch auf Grund dessen, was meine Vorredner, insbe­sondere die Kollegen Stummvoll und Auer, schon ausgeführt haben. Ich möchte deren Feststellungen allerdings noch einmal unterstreichen, denn wir sollten überlegen, wie wir diesen noch immer bestehenden Rest an Rechtsunsicherheit in der Kollision zwi­schen dem § 38 Bankwesengesetz, der die sensible Materie des Bankgeheimnisses regelt, und den §§ 99 und 89 in Zukunft nachjustieren und klarer lösen können, als das jetzt der Fall ist. Denn: Es gibt immer zwei Betroffene: denjenigen, gegen den ermittelt wird; und dort, wo die Finanzstrafbehörde überschießend vorgeht, so genannte Erkun­dungsbeweise durchgeführt werden, ist es natürlich auch das Kreditinstitut, weil es in einem solchen Fall Unterlagen herausgibt, Auskünfte erteilt, die die Grenzen des Bank­geheimnisses verletzen, und dann Haftungsfolgen seitens des Betroffenen zu gewärti­gen hat.

Das ist der einzige Makel in dieser Novelle – und den werden wir hoffentlich in Zukunft noch beheben. Er ist aber letztlich nicht groß genug, um die positive und grundsätzlich begrüßenswerte Novelle deswegen in Frage zu stellen. Dem Herrn Staatssekretär danke ich für die Bereitschaft, sich im Finanzausschuss dieser Materie noch einmal an­zunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.07.32

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Warum diese Änderungen im Finanzstrafgesetz heute hier beschlossen werden, wurde von meinen Vorrednern schon ausgeführt. Dass es eine Materie ist, die wir im Finanzausschuss einstimmig be­schlossen haben, wurde auch schon gesagt. Ich möchte mich daher in meiner Wort­meldung kurz mit der Betrugsbekämpfung befassen.

Auf der einen Seite ist es notwendig, wenn es einmal passiert, dass jemand ein Fi­nanzstrafverfahren eingeleitet bekommt, weil er eben vorsätzlich gehandelt hat, wenn er Steuern hinterzogen hat – ich beziehe mich hier auf die steuerliche Problematik und nicht auf die zollrechtlichen Angelegenheiten –, dann soll er natürlich Rechtssicherheit haben, dann soll er natürlich ordentlich behandelt werden. Damit es aber erst gar nicht zu einem Finanzstrafverfahren kommt, beispielsweise nach einer Betriebsprüfung oder beispielsweise wenn man draufkommt, dass jemand Abgaben verkürzt oder hinter-


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