Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 264

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zieht, müssen wir – und wir haben das in der letzten Gesetzgebungsperiode auch schon gemacht – in der Betrugsbekämpfung sicherlich noch weitere Schritte einleiten.

Wir haben im vergangenen Jahr, und zwar vor dem Sommer, ein Betrugsbekämp­fungsgesetz beschlossen, mit dem bereits wesentliche Maßnahmen eingeleitet wur­den. Auf der anderen Seite brauchen wir aber noch, was bereits auch von früheren Fi­nanzministern gefordert wurde, dass wir beispielsweise unter den Unternehmern keine Mehrwertsteuer mehr verrechnen, damit dieser Karussellbetrug, dieser Mehrwertsteu­erbetrug erst gar nicht passieren kann, sodass es gar nicht zu einer Einleitung eines Finanzstrafverfahrens kommen kann, denn Steuern zu hinterziehen schädigt die ganze Volkswirtschaft, das schädigt die Steuerzahler, das schädigt die Republik, und das muss eingedämmt werden.

Ich glaube, in diesem Sinne sollten wir weiterarbeiten, sollten wir das in einer Steuer­reform dann nicht ganz wegschieben, sondern sollten uns im Zuge dessen auch mit dieser Thematik befassen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Staatssekretär Dr. Matznetter hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. 1 Minute hat er sich vorgenommen. – Bitte.

 


21.09.55

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nur in aller Kürze: Ich wollte es an sich dabei bewen­den lassen bei diesem Punkt. Nur ein Nachtrag noch zu den Sorgen der Finanzwirt­schaft in diesem Bereich. Ich darf daran erinnern, dass dieser § 99 nicht in dieser Novelle eingeführt wird, sondern im Wesentlichen seit dem Jahr 2000 mit einer Abwei­chung, 2002 mit einer Novellierung, besteht. Wir schauen uns das gerne an.

Einen Punkt sollte man allerdings schon bedenken: Wir wollen unbürokratische Ge­setze haben. In der Stufe eins gibt es ein Auskunftsbegehren, und wenn ein Institut daraufhin keine Auskunft geben kann oder will, dann kommt es zu einem ordnungs­gemäßen Verfahren über Zwangsmaßnahmen, in dem ohnehin Bescheide ausgestellt werden. Also im Moment ist der Problembereich noch nicht ganz ersichtlich, aber die Einladung ist da, dass man im Herbst einmal ein Gespräch darüber führt. – Danke.

21.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 81 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzent­wurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21.12.3414. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 220/A der Abgeordneten Gab­riele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun-


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