zieht, müssen wir – und wir haben das in der letzten Gesetzgebungsperiode auch schon gemacht – in der Betrugsbekämpfung sicherlich noch weitere Schritte einleiten.
Wir haben im vergangenen Jahr, und zwar vor dem Sommer, ein Betrugsbekämpfungsgesetz beschlossen, mit dem bereits wesentliche Maßnahmen eingeleitet wurden. Auf der anderen Seite brauchen wir aber noch, was bereits auch von früheren Finanzministern gefordert wurde, dass wir beispielsweise unter den Unternehmern keine Mehrwertsteuer mehr verrechnen, damit dieser Karussellbetrug, dieser Mehrwertsteuerbetrug erst gar nicht passieren kann, sodass es gar nicht zu einer Einleitung eines Finanzstrafverfahrens kommen kann, denn Steuern zu hinterziehen schädigt die ganze Volkswirtschaft, das schädigt die Steuerzahler, das schädigt die Republik, und das muss eingedämmt werden.
Ich glaube, in diesem Sinne sollten wir weiterarbeiten,
sollten wir das in einer Steuerreform dann nicht ganz wegschieben, sondern
sollten uns im Zuge dessen auch mit dieser Thematik befassen. (Beifall bei der ÖVP.)
21.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Staatssekretär Dr. Matznetter hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. 1 Minute hat er sich vorgenommen. – Bitte.
21.09
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nur in aller Kürze: Ich wollte es an sich dabei bewenden lassen bei diesem Punkt. Nur ein Nachtrag noch zu den Sorgen der Finanzwirtschaft in diesem Bereich. Ich darf daran erinnern, dass dieser § 99 nicht in dieser Novelle eingeführt wird, sondern im Wesentlichen seit dem Jahr 2000 mit einer Abweichung, 2002 mit einer Novellierung, besteht. Wir schauen uns das gerne an.
Einen Punkt sollte man allerdings schon bedenken: Wir wollen unbürokratische Gesetze haben. In der Stufe eins gibt es ein Auskunftsbegehren, und wenn ein Institut daraufhin keine Auskunft geben kann oder will, dann kommt es zu einem ordnungsgemäßen Verfahren über Zwangsmaßnahmen, in dem ohnehin Bescheide ausgestellt werden. Also im Moment ist der Problembereich noch nicht ganz ersichtlich, aber die Einladung ist da, dass man im Herbst einmal ein Gespräch darüber führt. – Danke.
21.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 81 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 220/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun-
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