Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 265

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desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuerge­setz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – (Reisekosten-Novel­le 2007 – RK-Novelle 2007) geändert werden (123 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zum 14. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haberzettl. 2 Minuten Wunschrede­zeit. – Bitte.

 


21.13.08

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Damen und Herren! Die vorliegende Novelle wurde als Folge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes notwendig. In diesem wurde der § 26 Einkommensteuergesetz und die darauf basierende Reisekostenverordnung auf­gehoben. Die aufgehobenen Bestimmungen sahen unter bestimmten Bedingungen vor, das Taggelder auch dann als steuerfreier Kostenersatz an ArbeitnehmerInnen ausgezahlt werden konnten, wenn der Einsatzort bereits den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellte. Ähnliches galt auch für den Bereich der Fahrtkosten.

Mit der vorliegenden Änderung wird sichergestellt, das es nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu keiner finanziellen Schlechterstellung dieser Arbeitneh­merInnengruppe kommt. Allerdings müssen dazu bestimmte Vorschriften neu geregelt werden. Dazu zählen vor allem Bestimmungen im Einkommensteuergesetz, im Um­satzsteuergesetz und auch einzelne Bestimmungen im ASVG.

Im Einkommensteuergesetz werden nun im § 3 jene Tatbestände taxativ aufgelistet, die auf Grund von einkommensgestaltenden Vorschriften auch weiterhin steuerfrei gestellt werden können. Darüber hinaus wird im § 26 Einkommensteuergesetz neu ge­regelt, das auch beruflich veranlasste Fahrtkosten, welche nicht von der Pendler­pauschale beziehungsweise vom Verkehrsabsetzbetrag betroffen sind, aber einer be­stimmten Entfernung unterliegen, steuerfrei gestellt werden können. Die vorliegende Lösung ist einerseits im Sinne der ArbeitnehmerInnen, andererseits aber auch im Sinne der Wirtschaft zu begrüßen. Zum gesamten Themenbereich liegt eine Einigung der Sozialpartner vor. Ich ersuche Sie daher um Unterstützung des vorliegenden Ent­wurfes. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.15.16

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat ja schon ausgeführt, warum diese Neuregelung überhaupt erst gemacht werden musste. Gott sei Dank haben wir hiermit keine Schlechterstellung gegenüber dem vorliegenden Ge­setz, der vorliegenden Reisekostenregelung, die ja schon bestanden hat. Es gibt eine Verbesserung für die Auslandsdienstreisen. Früher war es so, dass man die Auslands­dienstreisen mit fünf Stunden, mit acht Stunden und ab elf Stunden jeweils dritteln musste. Jetzt gilt ab drei Stunden ab der jeweils nächsten Stunde ein weiteres Zwölftel. Das ist eine Besserstellung auch für Lohnverrechner und für alle, die sich mit diesen Dingen befassen müssen.

 


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