Ich möchte aber trotzdem zum Antrag noch einen Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Tamandl und Krainer, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 220/A der Abgeordneten Tamandl und Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Art. 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:
In Art. 1 lautet die die Z 4:
„4. In § 124b wird folgende Z 140 angefügt:
„140. Die §§ 3 Abs. 1 Z 16b, 26 Z 4 und 67 Abs. 2 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2007 sind anzuwenden, wenn
die Einkommensteuer (Lohnsteuer) veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2008,
die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2007 enden.
Abweichend von § 26 Z 4 lit. a letzter Satz stellen bis 31. Dezember 2009 Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montagetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten werden, keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar.
Begründung
Zu Art. 1, Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988, § 124b Z 140 EStG 1988):
Beseitigung eines Redaktionsversehens (Generelles In-Kraft-Treten der Regelungen mit 1. Jänner 2008 wurde vor der Übergangsfrist für die Bau- und Montagetätigkeit eingefügt).
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Das bedeutet also nichts anderes, als dass das
In-Kraft-Treten mit 1. Jänner 2008 erfolgt. Das ist auch eine gute
Übergangsphase für alle Softwarehäuser, die noch Möglichkeiten
in den Lohnverrechnungsprogrammen schaffen müssen beziehungsweise die
Begrenzung des 31. Dezember 2009 für die Fahrten zu einer Baustelle.
Hier wird man sich auch wieder bei der Steuerreform dann noch überlegen
müssen, ob man das hier ändert oder in welcher Form man das
macht. – Danke schön. (Beifall
bei der ÖVP.)
21.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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