Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 266

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Ich möchte aber trotzdem zum Antrag noch einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Tamandl und Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 220/A der Abgeordneten Tamandl und Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Um­satzsteuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wer­den.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

In Art. 1 lautet die die Z 4:

„4. In § 124b wird folgende Z 140 angefügt:

„140. Die §§ 3 Abs. 1 Z 16b, 26 Z 4 und 67 Abs. 2 jeweils in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2007 sind anzuwenden, wenn

die Einkommensteuer (Lohnsteuer) veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2008,

die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, erstmalig für Lohn­zahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2007 enden.

Abweichend von § 26 Z 4 lit. a letzter Satz stellen bis 31. Dezember 2009 Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montagetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten werden, keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar.

Begründung

Zu Art. 1, Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988, § 124b Z 140 EStG 1988):

Beseitigung eines Redaktionsversehens (Generelles In-Kraft-Treten der Regelungen mit 1. Jänner 2008 wurde vor der Übergangsfrist für die Bau- und Montagetätigkeit ein­gefügt).

*****

Das bedeutet also nichts anderes, als dass das In-Kraft-Treten mit 1. Jänner 2008 erfolgt. Das ist auch eine gute Übergangsphase für alle Softwarehäuser, die noch Mög­lichkeiten in den Lohnverrechnungsprogrammen schaffen müssen beziehungsweise die Begrenzung des 31. Dezember 2009 für die Fahrten zu einer Baustelle. Hier wird man sich auch wieder bei der Steuerreform dann noch überlegen müssen, ob man das hier ändert oder in welcher Form man das macht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Ver­handlung.

 


Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. 4 Minuten Wunsch­redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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