Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 38

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Aber es geht natürlich nicht um Begriffe, sondern insgesamt wird man auch nicht dar­um herumkommen, die Mittel für die Jugendwohlfahrt generell zu erhöhen. Erziehungs­hilfen, Familienhilfen dürfen nicht am Geld scheitern, und für Fremdunterbringung müs­sen wirklich die höchsten Qualitätsstandards gelten. Unsere Kinder müssen uns das einfach wert sein. Und wenn wir diesen Wert nicht erkennen, werden wir einen sehr hohen Preis dafür bezahlen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mandak. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.27.03

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir haben es uns wirklich nicht leicht gemacht bei der Frage, ob wir diesem vor­liegenden Gesetzesantrag zustimmen sollen oder nicht. Auch ich habe mich in Fach­kreisen erkundigt, wie denn das ausschaut. Das Gesetz, das jetzt novelliert werden soll, stammt aus dem Jahr 1998, ist also noch nicht so alt, und ich habe rückgefragt, wie es damals entstanden ist und wie die Stellungnahmen der Einrichtungen damals waren. Es hat sich herausgestellt, dass es schon damals einen sehr langen Diskus­sionsprozess dazu gab.

Es ist nicht so, dass diese bestehende Bestimmung im Jugendwohlfahrtsgesetz von den Fachleuten mit großem Hallo begrüßt worden ist, sondern sie haben genau auf den Punkt hingewiesen, den Kollegin Zwerschitz vorhin angesprochen hat, nämlich auf den Bereich des Vertrauens.

Ein Kind wendet sich an die Lehrerin, an die Kindergärtnerin und erzählt ihr etwas, und diese ist nach dem jetzt vorliegenden Gesetz gezwungen, wenn sie einen Verdacht schöpft, Meldung bei der Jugendwohlfahrt zu erstatten. Was bedeutet dies für das Ver­hältnis von Kind und Betreuerin, von Kind und Lehrer? – Sie müssen sich vorstellen, das Kind wendet sich ja auch nur an jemanden, zu dem es Vertrauen hat. Und diese Person muss jetzt beim Amt Meldung erstatten. Und was damit ausgelöst werden kann, ist womöglich auch sehr negativ.

Ich möchte betonen: Es kann auch gut gehen, es kann auch sein, dass ein total netter Angestellter vom Jugendamt kommt. Es kann sein, dass das Jugendamt diese Aufga­be ausgelagert hat und fachlich hochqualifizierte Personen kommen, und der Fall wird gut geregelt. Aber es kann auch sein, dass das Ganze ein Schuss nach hinten ist, dass das Kind das Vertrauen verliert und dass damit mehr Schaden angerichtet als Nutzen gestiftet wird. Das ist der eine Punkt, warum wir diesem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen werden.

Der zweite Aspekt ist der der Finanzierung. Im Vorspann des Gesetzes ist ja verpflich­tend vorgesehen, eine Finanzabschätzung zu machen, bevor ein Gesetz beschlossen werden kann. Da steht, dass keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind. – Das kann nicht sein!

Bitte überlegen Sie einmal ganz logisch: Wenn dieses Gesetz greifen, wenn es etwas bewirken soll, dann werden mehr Meldungen an die Jugendwohlfahrt erfolgen! Und wenn mehr Meldungen erfolgen, dann hat die Jugendwohlfahrt zwei Möglichkeiten: Entweder sie schickt selbst jemanden direkt hin und befasst jemanden von den dort tätigen Beamtinnen und Beamten mit dieser Aufgabe, oder sie übergibt die Betreuung an eine anerkannte Institution, die das dann im Auftrag der Jugendwohlfahrt über­nimmt. In beiden Fällen kommen Kosten auf uns zu.

Entweder braucht also die Jugendwohlfahrt mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – das war übrigens auch schon Thema im Jahr 1998, kann ich mich erinnern; wir haben


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite