das im Vorarlberger Landtag lange diskutiert, und das Land Vorarlberg war nämlich nicht bereit, die Jugendwohlfahrtsposten aufgrund der neuen Gesetzgebung auszuweiten –, oder es wird das – das ist die zweite Möglichkeit – von einer anderen Institution übernommen. Auch dann kommen natürlich Kosten auf uns zu, und zwar ganz erhebliche, denn das sind diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die da in die Familien gehen – und die kosten Geld, und zwar zu Recht, weil sie gute Arbeit machen.
Seien Sie mir nicht böse: Wenn Kollegin Grossmann sagt, die Ministerin hat erreicht, dass da eine Seitennote gemacht wird, dass dafür gesorgt wird, dass das gesichert ist, so fehlt mir da das Vertrauen in die Regierung. Sie haben nämlich keinen Budgetposten vorgesehen, der da lautet: Unterstützung von Jugendwohlfahrt für diesen Bereich. Sie haben keinen Posten im Budget, der da heißt: vermehrte Sozialarbeit an Schulen – die sehr vieles von all dem verhindern könnte, was derzeit leider an Missständen passiert, beziehungsweise dazu beitragen könnte, diese Schwierigkeiten, die in den Familien bestehen, aufzufangen.
Aus diesem Grund können wir diesem Gesetz nicht
zustimmen – wiewohl uns das Wohl der Kinder sehr, sehr am Herzen
liegt. Und gerade deswegen stimmen wir hier und jetzt nicht zu. –
Danke schön. (Beifall bei den
Grünen.)
10.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Fuhrmann zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
10.32
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich glaube, Österreich hat sich schon allein auch durch die UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche zu schützen. Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention besagt ja ausschließlich, dass alle Vertragsstaaten Kinder und Jugendliche vor jeder – nämlich körperlicher und seelischer – Form von Gewaltanwendung, Verwahrlosung und Vernachlässigung zu schützen haben. Und ich glaube, genau diese Novellierung trägt dieser Verpflichtung Rechnung.
Ich glaube, dass die durch die Novellierung erfolgende Verbesserung des Gesetzes dann auch genau dahin gehend ist, dass es auf der einen Seite zu einem besseren Informationsfluss zwischen den Behörden kommt und eine Art Frühwarnsystem etabliert werden kann, um einfach Vernachlässigungen, Gefährdungen des Kindeswohls so früh wie möglich zu erkennen, und auf der anderen Seite – und das ist jetzt neu – sind in Zukunft auch Schulen von der Mitteilungspflicht von Behörden betroffen.
Ich habe bei den Redebeiträgen der
Grünen – Frau Kollegin Zwerschitz hat gesprochen, zuletzt
Frau Kollegin Mandak – sehr genau zugehört, bin mir aber jetzt
nicht sicher, was ihre tatsächlichen Befürchtungen sind. Auf der
einen Seite äußert Frau Kollegin Zwerschitz Bedenken dahin
gehend, dass sich in Zukunft weniger Lehrerinnen und Lehrer dazu in der Lage
fühlen werden, Verdachtsmomente zu äußern. Sie haben gesagt –
ich zitiere Sie –, die werden sich davor scheuen, weil sie ja nicht
wissen, was sie damit anrichten, welche Konsequenzen sie auslösen. Frau
Kollegin Mandak andererseits spricht davon, dass es zu viel mehr Meldungen
kommen wird, und stellt dann auch noch in den Vordergrund, dass die
Finanzierung beziehungsweise bürokratische Hemmnisse eigentlich wichtiger
sind als das Wohl des Kindes. Und ich denke mir, das ist wirklich schlimm (Abg. Sburny:
Das ist doch ein völliger Unsinn!), wenn der bürokratische
Aufwand und die Finanzierbarkeit anscheinend hier wichtiger sind als das
Kindeswohl. (Abg. Sburny: Wenn es so funktioniert, wie Sie glauben, brauchen Sie mehr
Geld – das war die
Aussage!)
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