Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 39

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das im Vorarlberger Landtag lange diskutiert, und das Land Vorarlberg war nämlich nicht bereit, die Jugendwohlfahrtsposten aufgrund der neuen Gesetzgebung auszu­weiten –, oder es wird das – das ist die zweite Möglichkeit – von einer anderen Institu­tion übernommen. Auch dann kommen natürlich Kosten auf uns zu, und zwar ganz erhebliche, denn das sind diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die da in die Familien gehen – und die kosten Geld, und zwar zu Recht, weil sie gute Arbeit ma­chen.

Seien Sie mir nicht böse: Wenn Kollegin Grossmann sagt, die Ministerin hat erreicht, dass da eine Seitennote gemacht wird, dass dafür gesorgt wird, dass das gesichert ist, so fehlt mir da das Vertrauen in die Regierung. Sie haben nämlich keinen Budgetpos­ten vorgesehen, der da lautet: Unterstützung von Jugendwohlfahrt für diesen Bereich. Sie haben keinen Posten im Budget, der da heißt: vermehrte Sozialarbeit an Schulen – die sehr vieles von all dem verhindern könnte, was derzeit leider an Missständen pas­siert, beziehungsweise dazu beitragen könnte, diese Schwierigkeiten, die in den Fami­lien bestehen, aufzufangen.

Aus diesem Grund können wir diesem Gesetz nicht zustimmen – wiewohl uns das Wohl der Kinder sehr, sehr am Herzen liegt. Und gerade deswegen stimmen wir hier und jetzt nicht zu. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Fuhrmann zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.32.01

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Ich glaube, Österreich hat sich schon allein auch durch die UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche zu schützen. Ar­tikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention besagt ja ausschließlich, dass alle Vertrags­staaten Kinder und Jugendliche vor jeder – nämlich körperlicher und seelischer – Form von Gewaltanwendung, Verwahrlosung und Vernachlässigung zu schützen haben. Und ich glaube, genau diese Novellierung trägt dieser Verpflichtung Rechnung.

Ich glaube, dass die durch die Novellierung erfolgende Verbesserung des Gesetzes dann auch genau dahin gehend ist, dass es auf der einen Seite zu einem besseren In­formationsfluss zwischen den Behörden kommt und eine Art Frühwarnsystem etabliert werden kann, um einfach Vernachlässigungen, Gefährdungen des Kindeswohls so früh wie möglich zu erkennen, und auf der anderen Seite – und das ist jetzt neu – sind in Zukunft auch Schulen von der Mitteilungspflicht von Behörden betroffen.

Ich habe bei den Redebeiträgen der Grünen – Frau Kollegin Zwerschitz hat gespro­chen, zuletzt Frau Kollegin Mandak – sehr genau zugehört, bin mir aber jetzt nicht si­cher, was ihre tatsächlichen Befürchtungen sind. Auf der einen Seite äußert Frau Kolle­gin Zwerschitz Bedenken dahin gehend, dass sich in Zukunft weniger Lehrerinnen und Lehrer dazu in der Lage fühlen werden, Verdachtsmomente zu äußern. Sie haben ge­sagt – ich zitiere Sie –, die werden sich davor scheuen, weil sie ja nicht wissen, was sie damit anrichten, welche Konsequenzen sie auslösen. Frau Kollegin Mandak anderer­seits spricht davon, dass es zu viel mehr Meldungen kommen wird, und stellt dann auch noch in den Vordergrund, dass die Finanzierung beziehungsweise bürokratische Hemmnisse eigentlich wichtiger sind als das Wohl des Kindes. Und ich denke mir, das ist wirklich schlimm (Abg. Sburny: Das ist doch ein völliger Unsinn!), wenn der büro­kratische Aufwand und die Finanzierbarkeit anscheinend hier wichtiger sind als das Kindeswohl. (Abg. Sburny: Wenn es so funktioniert, wie Sie glauben, brauchen Sie mehr Geld – das war die Aussage!)

 


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