Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 40

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Ich sage Ihnen eines: Lieber eine Fehlmeldung zu viel – oder sollen es hundert Fehl­meldungen zu viel sein –, und dafür jene Fälle erkannt, wo wir dann tatsächlich helfen haben können! – Das ist eben unser Ansatz. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Sburny: Aber mit welchem Personal werden Sie dann ...?)

Frau Kollegin Zwerschitz, Sie haben schon recht, es ist natürlich auch jetzt nicht verbo­ten, derartige Fälle zu melden. Sie sprechen auch davon, dass in Wirklichkeit das ge­samte Gesetz unnötig wäre – und Sie es deshalb auch nicht unterstützen –, wenn es mehr Menschen mit Zivilcourage gäbe. – Das stimmt: Wenn es in Österreich keine Kri­minellen und keine Schwerverbrecher gäbe, dann bräuchten wir auch andere Gesetze nicht, dann könnten wir alle nach Hause gehen, und es wäre nicht notwendig, dass in Österreich noch irgendwie etwas kontrolliert wird (Abg. Öllinger: Oh! Eine super Pole­mik! Wahnsinn!), und es wäre nicht so, dass es Menschen gibt, die überhaupt einer Unterstützung bedürfen, wenn alles so wunderschön und fein wäre. Nur: Diesen Frie­den und diese Zivilcourage, von der Sie hier reden, haben wir nicht. Und daher würde ich Sie schon ersuchen: Hören Sie auf, zu träumen, sondern sehen Sie einfach wirklich der Realität ins Auge!

Ich glaube, wenn wir immer davon sprechen, dass Kinder unser wichtigstes Gut sind, die Zukunft, auf die wir aufbauen sollen, dann haben es diese allemal verdient, auch in einem glücklichen Umfeld aufwachsen zu dürfen. Und der Gesetzgeber hat die Ver­pflichtung, dem auch nachzukommen. Ich glaube, dass die Novellierung dieses Geset­zes ein wichtiger Schritt und auch ein erster Schritt in Richtung Modernisierung des ge­samten Jugendwohlfahrtsgesetzes ist. Ich glaube, da wird es noch einige Dinge geben, an denen man arbeiten sollte – hoffentlich dann gemeinsam. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger – in Richtung der sich zu ihrem Sitzplatz begebenden Abg. Fuhrmann –: Sie haben vergessen, den Weihrauch wieder mitzunehmen!)

10.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein zu Wort. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.36.18

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die vorliegende Gesetzesnovelle ist für uns ein Versuch, zu bewirken, dass es in diesem Zusammenhang mehr Meldungen an die Behörde gibt. Wir werden dieser Gesetzesnovelle auch zustimmen, wiewohl ich schon anmerken möchte, dass das wirklich nur ein kleines Steinchen ist, das maximal ein Schlupfloch zustopft, aber fünf, sechs andere offen lässt. Wir hoffen, dass damit zumindest mehr Fälle an die Behör­den gemeldet werden. Und was natürlich die Gefahr ist, die hier besteht, ist, dass es zu einer Vielzahl von Fehlmeldungen kommen wird. Wir nehmen das auch bewusst in Kauf, denn wenn auch nur ein einziges Kind mehr davon erfasst wird und nur einem einzigen Kind mehr geholfen wird, dann, glaube ich, ist es das wert, dass man auch die Fehlmeldungen in Kauf nimmt.

Die Kostenfrage ist in diesem Fall für uns nicht wirklich das Argument und kann auch nicht das Argument sein, denn es geht hier um das Wohl und um die Gesundheit von Kindern, und da darf es uns eigentlich nicht zu viel kosten und darauf ankommen, ob wir da ein paar Beamte mehr oder weniger brauchen. Das ist also nicht ein Argument, das für uns hier bindend ist.

Einen großen Kritikpunkt möchte ich schon noch anbringen, Frau Ministerin: Ich glau­be, dieses Gesetz ist ein bisschen schnell gegangen. Und Sie haben es auch im Aus­schuss gesagt: Es ist ein Anlassgesetz. Nur: Diesen Anlassfall, den Sie hier hergenom-


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