Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 41

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men haben, werden Sie mit diesem Gesetz auch nicht verhindern können, denn da­mals hatte ja die Behörde Kenntnis. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir hätten es gerne gesehen, wenn man hier noch ein bisschen mehr zugewartet hätte, ein bisschen mehr vielleicht auch die Elternverbände und die Lehrerverbände einbezogen hätte, weil das Menschen sind, die mit Kindern einfach zu tun haben. (Abg. Steibl: Alle haben sich einbringen können!)

Daher würde ich meinen, es ist ein kleiner Schritt, ein kleines Steinchen, aber es kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Und wir würden uns wünschen und wir hoffen, dass Sie bei diesem Thema dranbleiben und dass wir in Bälde noch einen wirklich gro­ßen Wurf bekommen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haubner zu Wort. 8 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.38.30

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Familien, Fami­lien mit Kindern, Familien mit jungen Menschen haben in den letzten Jahren in der Po­litik eine besondere Wertschätzung, eine besondere Qualität der Förderung und eine besondere Unterstützung erfahren. Und die Gesellschaft ist auch sensibler geworden für die Anliegen der Familien – vielleicht auch im Wissen, dass Kinder eine ganz be­sondere persönliche Bereicherung sind, aber auch für die Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen und dass wir daher in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns, was mit Familien, mit Kindern, mit jungen Menschen zu tun hat, das Wohl der Kinder zu stellen haben.

Wie meine Vorrednerinnen schon gesagt haben, ist leider in den letzten Monaten keine Woche vergangen, in der nicht in den Medien wieder Schlagzeilen hinsichtlich Ver­wahrlosung, Gewalt an Kindern und Jugendlichen aufgetaucht sind und wo wir auch – und das möchte ich auch in die heutige Diskussion mit hineinnehmen – das Phänomen der komatrinkenden Jugendlichen und, ich möchte sagen, auch Kinder bemerkt haben.

Daher hat die Politik absoluten Handlungsbedarf, raschen Handlungsbedarf. Ich denke, der heute hier vorliegende Gesetzentwurf, der eine erweiterte Meldepflicht für alle Ein­richtungen, wo Minderjährige unterrichtet oder betreut werden, vorsieht, ist zumindest ein erster kleiner Schritt, und wir werden dieser Novelle auch unsere Zustimmung geben. Auch wenn es – und so habe ich es im Ausschuss schon gesagt – eine Anlass­gesetzgebung ist und natürlich der Kritik, die von anderen bezüglich der umfassenden Mitteilungs- und Meldepflicht vorgebracht wurde, auch Rechnung zu tragen ist, bin ich der Meinung, dass jede Maßnahme für Kinder und Jugendliche, die eine Behörde frü­her aktiv werden lassen kann, um eine Gefährdung abzuwenden, eine ganz besonders wichtige und begrüßenswerte ist und dass dieser Wert über allen anderen steht.

Ich glaube aber auch, dass das allein zu wenig sein wird, und, Frau Bundesministerin, Sie haben ja im Ausschuss gesagt, Sie planen eine umfassende oder große Novelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes. Ich würde mir wünschen, bevor Sie in diese Planung gehen, einmal einen Gipfel zu machen, einen Gipfel, wo letztendlich auch etwas her­auskommt, einen Gipfel mit den Ländern, damit auch das leidige Thema der Finanzie­rung angesprochen wird, einen Gipfel, wo Expertinnen und Experten, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Behördenvertreter eingebunden sind, um einmal zu hören, was notwen­dig ist und was zu tun ist.

Wir sehen hier wirklich eine hohe Dringlichkeit, nicht nur hinsichtlich der heutigen Ge­setzesnovelle, sondern auch, den weiteren Schritt zu setzen.

 


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