Es gibt jetzt eine Regelung, über die man sagen kann, dass unter der Geringfügigkeitsgrenze, also bei entsprechender Vereinbarung zur Stundenzahl, keine gesetzliche Versicherungspflicht hinsichtlich Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung entsteht. Abführen muss der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung von 1,4 Prozent des Entgelts. Bei der Veränderung für die Au-Pairs hat man sich, so meine ich, obwohl es kritisiert wurde, bemüht, ihre Tätigkeit weiterhin zum Wohle der Familien, aber auch zu jenem der Au-pair-Mädchen/-Burschen, wie immer, auch zu sichern.
Ein weiterer Punkt, der angesprochen wurde und mir sehr wichtig ist, ist der Teil des Sozialrechts-Änderungsgesetzes im Bereich der Familie, im Bereich der Kindererziehungszeiten für das Pensionskonto. Da wird künftig von einer wertgesicherten Beitragsgrundlage ausgegangen. Diese Beitragsgrundlage wurde erst mit der Pensionsharmonisierung 2005 verdoppelt und mit 1 350 € festgesetzt. Ich sehe das nunmehr als wirklich ersten Schritt, auch über die Regierungsvereinbarungen hinaus, in Richtung Valorisierung von Familienleistungen. Das ist ein Schritt, der auch fortgesetzt werden wird.
Ein kurzer Satz noch zum Antrag des BZÖ auf eine monatliche Unterstützung für die Kindererziehungszeiten für Frauen über 60, die kein Einkommen haben beziehungsweise unter dem Ausgleichsrichtsatz liegen: Der Antrag hat seinen Ausgangspunkt beim Kärntner BZÖ, das wurde dort als zusätzliche Familienleistung im Land eingeführt. Ich kenne mich ein bisschen aus, weil wir ja in der Steiermark auch zusätzliche Familienleistungen haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Da ist aber auch eine Grenze!) Ich sage dazu jetzt nur sehr locker: Man möchte das dem Bund überstülpen, dass der Bund es weiterzahlt und dass man in Kärnten wieder wahlgerecht etwas Neues erfinden könnte.
Zusätzlich großen Aufwand, auch in der
Verwaltung, und damit Kostenschwere schafft der Vorschlag durch die
Gewährung nur für ein Jahr; danach muss wieder ein neuer Antrag
gestellt werden. Ich glaube, gerade in der Hinsicht gehört diese
betroffene Zielgruppe in den Bereich einer bedarfsorientierten Grundsicherung
beziehungsweise könnte man dies auch über die
Ausgleichszulagenrichtsätze steuern. (Beifall
bei der ÖVP.)
12.56
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.
12.56
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Meine sehr verehrten Minister! Herr Präsident! Hohes Haus! Ich komme noch einmal auf den von Ihnen bedauerlicherweise abgelehnten Antrag zurück, den Zusammenhang zwischen der Finanzierbarkeit des Sozialstaates und der Zuwanderung zu ergründen. Es ist bedauerlich, dass Sie das nicht zulassen.
Sie behaupten zwar immer wieder Folgendes: Wenn wir Ihnen Berechnungen vorlegen, die besagen, dass der Sozialstaat durch Zuwanderung, nämlich durch die ungesteuerte Zuwanderung, nicht gestützt, sondern vielmehr aufs Äußerste gefährdet wird, dann weisen Sie das zurück. Aber jetzt weigern Sie sich, hier darüber eine Studie zuzulassen. Das ist eigentlich sehr inkonsequent.
Dass viele, viele Bürger Ordnung in diesen Bereich gebracht sehen wollen, wissen Sie wahrscheinlich auch. Aber Sie wagen es dennoch nicht, das einmal anzugehen und anzusprechen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite