Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 131

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Was ist die „Lösung neu“? – Wir schreiben auf die vorher illegale Pflege, die ja teil­weise aus guten Gründen, teilweise aus schlechten Gründen illegal war, drauf: Ab jetzt legal!, und schon darf man 24 Stunden um die Uhr betreuen. Herr Bundesminister, das war das Einzige, was mir noch in Erinnerung ist von der Rede des Kollegen Hofer, was zu ergänzen wäre: Neun Stunden wird eben nicht betreut, sondern selbstverständlich beinhaltet das, was wir hier verabschieden, die Rund-um-die-Uhr-Verpflichtungs-Be­treuung, auch wenn da Freizeiten drin sind. Aber: Wenn in diesen Freizeiten etwas passiert, wer ist dann verantwortlich? Die Betreuungsperson oder der Betreute? Und wem hilft das, wenn ich die Betreffende/den Betreffenden dann verantwortlich ma­che? – Das sind Fragen, die mit diesem Entwurf in keiner Weise geklärt sind. Was wir erleben, ist eine sinnlose Debatte zwischen ÖVP und SPÖ, die auch nur ein ganz, ganz kleines Segment der Pflegepersonen umfasst.

Trotzdem: Ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir hier Verbesserungen vornehmen – eine wurde schon vorgeschlagen.

Deshalb bringe ich Ihnen folgenden Antrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, mit dem das Bun­despflegegeldgesetz geändert wird, zur Kenntnis:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Ziffer 2 ist im § 21 Abs. 2 Ziffer 3 die Wortfolge zumindest in Höhe der Stufe 5 durch die Wortfolge zumindest in Höhe der Stufe 3 zu ersetzen.

*****

Meine Damen und Herren, ich gebe aber ehrlich zu: Die Lösung ist das noch nicht.

Der zweite Abänderungsantrag, den ich Ihnen für die Kollegin Haidlmayr, die an die­ser Debatte heute nicht teilnehmen kann, zur Kenntnis bringen muss, betrifft das, was ich für wichtig halte, nämlich dass wir die Debatte auch erweitern, auch im Kopf erwei­tern. Auch für diese Personengruppe, um die wir uns hier kümmern oder über die wir speziell debattieren, soll persönliche Assistenz ermöglicht werden.

Die Kollegin Haidlmayr hat diesbezüglich einen entsprechenden Antrag eingebracht, der Ihnen verteilt wird, soweit ich vom Präsidium gehört habe, und den ich Ihnen hier­mit vorgestellt habe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Wenn Sie aus die­ser Debatte mit dem Gefühl weggehen, recht gehabt zu haben, dann liegen Sie – das trifft auch auf mich zu – mit Sicherheit falsch! (Beifall bei den Grünen.)

15.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der erste vom Kollegen Öllinger eingebrachte Abänderungsantrag, den er verlesen hat, ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Den zweiten, längeren Antrag lasse ich gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung bringen. Er ist allerdings von Ihnen, Herr Abge­ordneter Öllinger, eingebracht, und nicht von Frau Haidlmayr (Abg. Öllinger: Sie wollte ihn einbringen!); aber sie wollte ihn einbringen. Gut. Er steht mit in Verhandlung und ist auch ausreichend unterstützt.

 


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