Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 150

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 111 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 112 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.29.5110. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsge­setz sowie das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (118 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen damit zur Debatte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Muchitsch. 4 Minuten Wunschrede­zeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


16.30.23

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch die geschicht­liche Entwicklung kurz in Erinnerung rufen, weil ich glaube, dass sie für diese Novelle von großer Bedeutung ist.

Die Urlaubsregelung, der Kernbereich des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsge­setzes, geht bereits auf eine kollektivvertragliche Regelung vor dem Zweiten Weltkrieg zurück. Im Jahr 1946 wurde als erstes kräftiges Zeichen der österreichischen Sozial­partnerschaft die Bauarbeiterurlaubskasse als Körperschaft öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung der Sozialpartner eingerichtet.

1987 – ein Jahrhundertgesetz – wurde auch die Bauarbeiterabfertigung, die erste Branchenabfertigungsregelung, geschaffen. Die Verwaltung wurde innerhalb der Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse eigenen Verwaltungsorganen übertragen.

In den neunziger Jahren wurde der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse die Verwaltung der Schlechtwetterregelung übertragen und ein eigener Sachbereich für die Winterfeiertagsregelung geschaffen.

Das Leistungsvolumen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse kann sich auch sehen lassen. Allein im Sachbereich Urlaub werden im Jahr Leistungen von über 700 Millionen € erbracht. Die Abfertigungsleistungen nach dem alten Abfertigungsrecht haben im letzten Jahr 62 Millionen € erreicht, die Leistungen nach dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 35 Millionen € und die Leistungen für die Winterfeiertage 32 Millionen €.

 


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