Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 201

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hier noch einige sachliche Sätze zum Bundesgesetz über die justizielle Zusammen­arbeit in Strafsachen zu verlieren. Ich werde es trotzdem versuchen.

Die Freiheitlichen werden diesem Bundesgesetz zustimmen. Es ist sicherlich sinnvoll, dass hier die Entscheidungen in einem zusammenwachsenden Europa vollstreckt wer­den können.

Es wird auch eine gewisse Ungleichheit im Verwaltungsstrafbereich, vor allem im Be­reich der Verkehrsdelikte, beseitigt. Es kann einfach nicht sein, dass Ausländer, die zu schnell durch Österreich fahren, unter Umständen nicht bestraft werden können. Inso­fern müssen wir diese Problematik natürlich lösen, und dieses Gesetz ist dafür auch ideal.

Andererseits ist es natürlich auch wichtig, dass der Rechtsschutz der Betroffenen auch wirklich gewahrt wird. Es gibt ja bereits einen Entwurf zu einem EU-Verwaltungsstraf­vollstreckungsgesetz, der im Jänner 2007 der allgemeinen Begutachtung unterzogen wurde, und ich hoffe, dass hier alle Maßnahmen gesetzt werden, damit auch der Schutz der Betroffenen wirklich gewahrt wird.

Ich nehme noch einmal auf die Regierungsvorlage Bezug: Meines Erachtens sieht vor allem der § 53a der Regierungsvorlage in elf Ziffern vor, welche Unzulässigkeiten der Vollstreckung gegeben sind, und insofern bin ich ganz optimistisch, dass es hier nicht zu großen Problemen kommen wird. Auf der anderen Seite glaube ich, dass man die­ses Gesetz mit Argusaugen beachten sollte. Man sollte sich die Vorgehensweise in der Praxis genau ansehen und kontrollieren, ob die Umsetzung auch tatsächlich funktio­niert.

Vor allem wird mich in Zukunft auch interessieren, wie in den Nachbarländern oder in den anderen Mitgliedstaaten dieses Gesetz gehandhabt wird, weil es ja letztendlich auch eine gemeinschaftsrechtliche Vorgabe ist. Es kann doch nicht sein, dass wir aus­ländische Entscheidungen in Österreich sehr ordentlich zu Lasten der Betroffenen um­setzen, aber dass Entscheidungen gegenüber anderen EU-Bürgern, die in Österreich getroffen werden, dann in diesen Staaten nicht herzhaft gehandhabt werden. Insofern glaube ich auch, dass das ordentlich überprüft werden muss.

Abschließend nehme ich noch Bezug auf die zwei Kolleginnen, die heute das Hohe Haus in Richtung Volksanwaltschaft verlassen. Ich wünsche beiden sowohl beruflich als auch privat alles Gute, und ich wünsche ihnen sehr viel Energie für ihre neue Funk­tion. Was Kollegin Fekter angeht, weiß ich aus dem Eurofighter-Ausschuss, dass sehr viel Energie vorhanden ist, und ich bin sehr optimistisch, dass Frau Kollegin Fekter – Frau Kollegin Stoisits ist nicht mehr hier – natürlich auch mit diesem Einsatz die Bürger vertreten wird. Bitte nehmen Sie diese Funktion sehr ernst, denn die Bürger in Öster­reich haben sehr, sehr viel Vertrauen in die Institution der Volksanwaltschaft! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

19.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Darmann. Das BZÖ hat noch 1 Minute Restredezeit. – Bitte.

 


19.35.39

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Danke schön, damit bin ich bis jetzt zu­rechtgekommen.

Hohes Haus! Ich darf es kurz machen: Wir werden der Novellierung des Bundesgeset­zes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zustimmen. Über die Eckpunkte wurde schon einiges gesagt, wenn auch nicht allzu ausführlich.

 


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