Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 113

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oder 500 Kilometer entfernt arbeiten. Da ist es notwendig und wichtig, dass wir Rege­lungen eben in Richtung der Viertagewoche schaffen können. Die legale Möglichkeit dazu haben wir in vielen Bereichen heute nicht. Mit dieser Novellierung wird dies mög­lich sein.

Eine Vorrednerin, Kollegin Csörgits, hat über die Wichtigkeit und Bedeutung des Zu­schlages von 25 Prozent für Teilzeitbeschäftigte, wenn der notwendige Zeitausgleich nicht möglich ist – das sage ich auch dazu, dann gibt es eben diesen Zuschlag –, ge­sprochen. (Abg. Kickl: Aber das ist immer noch billiger als der Überstundenzuschlag bei Vollzeitbeschäftigung!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis dato – und das steht fest – gibt es für Teilzeit­beschäftigte keinen Überstundenzuschlag. Daher ist ein Zuschlag von 25 Prozent um Deutliches besser als die Situation zurzeit.

Ich möchte das, was Kollegin Schatz als erste Rednerin gesagt hat, nicht verheim­lichen und es auch als Problem darstellen, dass nämlich mit dieser Novellierung auch beschlossen wird, dass in Betrieben, in denen es keine betriebsrätlichen Organisatio­nen gibt – und es ist richtig, es gibt solche Betriebe leider noch immer, vor allem unter den Klein- und Kleinstbetrieben –, in Zukunft die Möglichkeit existiert, eine Reihe – nicht alle, aber eine Reihe – von Arbeitszeitregelungen in Form von Einzelverträgen zu vereinbaren. Das ist sicher ein Problem oder könnte ein Problem werden.

Wir sind daher gemeinsam aufgefordert, dies genau zu beobachten. Und ich denke, wenn wir gemeinsam merken, wenn wir gemeinsam verspüren, dass hier Arbeitneh­mer- und Arbeitnehmerinneninteressen unter die Räder kommen, dann sind wir aufge­rufen, auch dieses Gesetz wieder zu novellieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.17.01

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Was die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes, die Flexibilisie­rung der gesetzlichen Arbeitszeit betrifft: Herr Kollege von den Sozialdemokraten, wenn du jetzt hergehst und sagst, es ist keine Ausweitung der Arbeitszeit, so weise ich darauf hin: Es ist in einem kürzeren Rahmen eine längere Arbeitszeit möglich – das ist nun einmal so! Darüber kann man nicht hinwegtäuschen! Es ist möglich, in Zukunft auch zwischen 10 und 12 Stunden am Tag zu arbeiten (Abg. Riepl: Aber mit Überstun­denzuschlag! Für mehr Geld!), und 60 Stunden in der Woche. Das war bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung bei der Dekadenarbeit möglich. So war es!

Und was die Viertagewoche betrifft, diese war bisher auch schon möglich, denn 10 Stunden am Tag hat man auch bisher bereits arbeiten können. Das war bisher auch möglich! (Abg. Schopf: ... 9 Stunden!) – Na selbstverständlich!

Und was den 25-prozentigen Zuschlag bei der Teilzeitbeschäftigung betrifft, der von Ihnen so sehr hochgejubelt wird: Der ist Ihnen vonseiten der Wirtschaft billig abgekauft worden, muss ich Ihnen sagen – anders kann man das nicht interpretieren –, denn in­nerhalb eines Quartals, also von drei Monaten, kann man das ausgleichen. 25 Prozent für Mehrarbeit, das ist zwar etwas mehr, aber keiner wird etwas davon haben. Das ist die Tatsache! (Beifall beim BZÖ.)

Das Nächste ist: Was ist bei einer Arbeitszeit von bis zu 12 Stunden am Tag mit der Schichtarbeit? Wenn man 12 Stunden arbeiten kann, braucht man nur noch zwei Schichten, die dritte Schicht fällt weg. – Das sind gewisse Gefahren, die ganz einfach nicht so im Raum stehen gelassen werden können.

 


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