Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 119

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Frau Kollegin Csörgits ist ganz stolz darauf, dass es ihr gelungen ist, ein bisschen da­von herunterzuräumen.

Aber so stellen wir uns Kompromisse, die beiden einen Nutzen bringen, nicht vor, dass die einen sehr viel fordern und die anderen ganz stolz darauf sind, dass sie etwas er­reicht haben!

Ich verweise abschließend noch auf Punkte jenseits dieser Debatte. In der „Presse“ war am 5. Juni 2007 ein sehr interessanter Artikel; das wurde bisher in der Debatte nicht angesprochen. Es gibt in der Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union ein Ver­schlechterungsverbot für Arbeitszeiten. Der Kommentar in der „Presse“ – Sie kennen ihn vielleicht – sagt: Bei dieser Arbeitszeit-Neuorganisation oder ‑Flexibilisierung, wie auch immer Sie es bezeichnen wollen, kann es sich durchaus um eine Verschlechte­rung, um eine verbotene Verschlechterung nach der Arbeitszeitrichtlinie handeln, weil die Flexibilisierung, die Sie jetzt machen, nicht einmal gut begründet ist.

Schulterzucken, wie üblich in Österreich: Bitte schön, die sollen auf europäischer Ebe­ne sagen, was sie wollen, wir werden schon damit fertig! – Wir werden sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Abschließend möchte ich Ihnen – nicht deswegen, weil ich Herrn Dinkhauser für den geeigneteren ÖVP-Kandidaten für Tirol halte, sondern für einen engagierten Arbeiter­kammerpräsidenten, zumindest in bestimmten Sachen – nur das Resümee von dem vorlesen, was die Arbeiterkammer Tirol in ihrer Betrachtung zur Arbeitszeitflexibilisie­rung festgehalten hat:

Sie sagt, sie lehnt es ab, dass sich die darin vorgesehene Arbeitszeitflexibilisierung beinahe ausschließlich an den wirtschaftlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Arbeitgeber orientiert und den Arbeitnehmern einen den Betriebserfordernissen ange­passten Arbeits- und Lebensrhythmus aufzwingt, ohne ihnen eine größere Gestal­tungsfreiheit nach individuellen, persönlichen und familiären Bedürfnissen zu eröffnen.

Ja, zur Flexibilisierung würde gehören, dass der Einzelne auch etwas mitzureden hat. Das hat er bei dieser Vorlage leider nur in einem so eingeschränkten Ausmaß, dass man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass das, was sich Herr Schopf von der SPÖ erhofft – dass die Betriebsräte, die Arbeitnehmervertretungen und die Arbeitneh­mer als Personen gestärkt werden –, mit Sicherheit nicht eintreten wird.

Deshalb lehnen wir diese Vorlage ab. (Beifall bei den Grünen.)

13.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mi­kesch. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.40.01

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Mi­nister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird heute ein Sozialpartner-Über­einkommen umgesetzt, das sicherlich für die Arbeitgeberseite, aber auch für die Arbeit­nehmerseite von großem Vorteil sein wird. Gerade wenn ich an meine Erfahrungen aus meinem eigenen Unternehmen denke, einem Produktionsunternehmen, aber auch die Erfahrungen aus meinem Bezirk mit einbringe, dann ist es einfach so, dass es immer wieder ein großer Wunsch der Arbeitnehmer war, Zeiten wirklich mehr zu bündeln, um die Viertagewoche zu leben und damit mehr Zeit für die Familie und für die Kinder zu Hause zu schaffen.

Ich denke mir, dass wirklich eine Situation entstanden ist, wie das auch unser Präsi­dent Leitl gesagt hat, eine Triple-Win-Situation für die Unternehmerinnen und Unter­nehmer wie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch für die Konsumen­ten. Es ist auch ein sehr, sehr wichtiger Schritt in Richtung Klein- und Mittelbetriebe ge-


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