Wichtig ist, dass es begleitende Beobachtungen bei der Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gibt. Das sollten wir noch einmal gemeinsam diskutieren. Weiters sollten wir diskutieren, ob man in jenen Firmen, wo es keinen Betriebsrat gibt, eventuell andenken kann, dass man nach zwei Jahren eine Evaluierung durchführt, ob sich die Möglichkeit der Erteilung der erforderlichen arbeitsmedizinischen Gutachten auch bewährt hat. Abgesehen davon ist diese Vorlage wirklich zu begrüßen, und wir unterstützen sie auch sehr gerne.
Der 25-prozentige Zuschlag für Teilzeitkräfte sei noch erwähnt. Das ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Verbesserung – vor allem für Frauen. Viele Frauen sind in Teilzeitjobs, und wenn es einen Zuschlag gibt, wenn am Ende des Durchrechnungszeitraumes eine Mehrleistung vorhanden ist, dann ist dies auf alle Fälle positiv zu bewerten.
Abschließend meine ich, wir sollten auch in Zukunft über die Flexibilisierung der Arbeitszeit noch mehr diskutieren. Ich möchte diesbezüglich noch einen Aspekt einbringen, nämlich das Zeitwertkonto. Es ist ein Vorschlag des ÖAAB Oberösterreich, wo darüber nachgedacht wird, ob man Zeit ansparen kann und sich diese Zeit dann zu einem späteren Zeitpunkt nehmen kann, ohne finanzielle Einbußen zu haben. Ich glaube, es wäre auch im Sinne der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, über eine solche Form der Flexibilisierung nachzudenken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.01
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.02
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Novelle des Arbeitszeitgesetzes wirft Fragen auf, die gestellt werden müssen – Fragen an die ÖVP und an die SPÖ.
Frage eins an die SPÖ: Warum schwächen Sie die Betriebsratsebene? Ganz abgesehen davon, dass es sehr schwer werden wird für BetriebsrätInnen, auf betrieblicher Ebene Arbeitszeitfragen zu lösen – das wissen Sie und das wissen wir –, machen Sie noch ganz etwas anderes: Sie sagen, dass in betriebsratslosen Betrieben Arbeitszeitflexibilisierungen schriftlich mit dem einzelnen Arbeitnehmer/der einzelnen Arbeitnehmerin vereinbart werden können. Wissen Sie, wie das verstanden werden kann? – Das kann als ungewollte Aufforderung des Gesetzgebers an manche Arbeitgeber verstanden werden, Betriebsratskörperschaften zu verhindern oder bockige BetriebsrätInnen loszuwerden, damit dann die flexibilisierten Arbeitszeiten mit dem Schwächsten aller Verhandlungspartner, nämlich der einzelnen Arbeitnehmerin und dem einzelnen Arbeitnehmer ausverhandelt werden kann. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.)
Wollen Sie das wirklich? Oder halten Sie es einfach nicht für möglich? Dann fragen Sie Ihre Kollegen in der Gewerkschaft! Die werden Ihnen bestätigen, dass die Verhinderung von Gründungen von Betriebsratskörperschaften immer wieder vorkommt. Ich erinnere Sie nur an den öffentlichen Konflikt mit dem Textilmarkt KiK, falls Sie den schon vergessen haben. (Beifall bei den Grünen.)
Sie hätten etwas anderes machen können. Sie hätten sagen können, derartige Arbeitszeitflexibilisierungen sind überhaupt nur dann möglich, wenn es einen Betriebsrat gibt. Was glauben Sie, was dann passiert wäre? – Dann hätten plötzlich die Arbeitgeber ein Interesse an einem betrieblichen Partner, an einem Gegenüber, an einem Betriebsrat. Das wäre sinnvoll gewesen. Sie sind leider – wenn Sie schon auf betrieblicher Ebene das Ganze verhandeln wollen – den falschen Weg gegangen und schaden damit der Betriebsratsebene.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite