Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 160

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der Präsidentin hier folgen, dass wir hier in Wahrheit über einen Antrag sprechen, der gar nicht vorliegt, weil er an und für sich nicht rechtskonform, sondern rechtswidrig ist. (Abg. Strache: Warum ist er dann auf der Tagesordnung? – Abg. Dr. Bösch: Warum wurde er dann aufgerufen?)

Ich darf zum Inhalt nichtsdestotrotz zwei Sätze sagen. Das Erste ist: Ja, es gab Proble­me im Ausschuss mit der Aktenvorlage. Ja, es hat sich im Jänner mit der neuen Regie­rung gebessert, weil dann wesentlich zügiger und umfangreicher Beweismittelanträge beantwortet worden sind. (Abg. Dr. Graf: Das waren schon mehr als zwei Sätze!) Und ich kann auch zu dem vorliegenden Bereich der ÖGB-Akten sagen: Ja, wir haben im Prinzip nichts dagegen, dass sie vorgelegt werden. Nur, was ich auch bereits letzte Woche im Ausschuss gesagt habe: Es liegen von allen Tochterunternehmungen und verbundenen Unternehmungen die Bilanzen im Datenraum. Und wenn jemand glaubt, er sieht in der Steuererklärung mehr als in der Bilanz, dann kann das nur damit zusam­menhängen, dass er eine Bilanz nicht lesen kann. Dann stellt sich aber die Frage, ob er imstande ist, eine Steuererklärung zu lesen. (Abg. Mag. Kogler: So viel Unwissen­heit ist unglaublich! Und so was ist Finanzsprecher!) Insofern ist mir das nicht ganz klar.

Wir haben dem zugestimmt, aber ich sage auch ganz ehrlich: Wenn der Ausschuss zu Ende ist, dann werden wir auch keine neuen Akten mehr anfordern. Viel mehr ist dazu nicht zu sagen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Öllinger: Ja, das ist eh so einfach! – Zwischenruf des Abg. Strache.)

15.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Don­nerbauer. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.50.06

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glau­be, wir können in diese Diskussion ein bisschen Ruhe und Sachlichkeit hereinbringen. Ich glaube, das würde durchaus nottun, Herr Öllinger. (Beifall bei der ÖVP.)

Zuallererst zu den formalen Einwänden der Frau Präsidentin, die sie uns sehr klar er­läutert hat: Diese teilen wir auch namens meiner Fraktion. Wir sind der Meinung, dass dieser Antrag der Geschäftsordnung widerspricht und daher eigentlich nicht zulässig ist. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Aber es sind nicht nur formale Gründe, ich glaube, auch inhaltlich ist dieser Antrag äußerst bedenklich. Es sind hier nämlich verfassungsrechtlich geschützte Rechte, also auch das Recht auf Datenschutz, betroffen. Nun wundern wir uns bei den Grünen ja nicht mehr, dass ihnen die Vertraulichkeit, die ein gesetzlicher Anspruch und ein ge­setzlicher Auftrag im Untersuchungsausschuss war, nichts wert ist – das haben sie ja mehrfach bewiesen. Herr Kollege Pilz ist von einem Gericht sogar dafür verurteilt wor­den, dass er diese gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit bricht; das steht in einer gerichtlichen Entscheidung ausdrücklich drinnen. (Abg. Mag. Kogler: Völlig falsch!)

Aber nicht nur das! Nun versuchen Sie es auch über einen anderen Weg: Sie versu­chen, private Umstände der Bürgerinnen und Bürger (Abg. Mag. Kogler: Von Lobbyis­ten!), Unterlagen, die berechtigterweise verfassungsrechtlich geschützt sind, in die Öf­fentlichkeit, hier in das Plenum zu bringen und damit bedenkenlos zu öffnen.

Meine sehr gehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen es auf den Punkt brin­gen: Menschenrechte und verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte sind für die Grünen nur dann von Bedeutung, wenn es darum geht, gewaltbereite Chaoten vor ge-


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