Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 184

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.15.00

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Wenn wir nach dieser etwas abenteuerlichen Rede des Kollegen Morak (Ruf bei der ÖVP: Sie haben sie nicht verstanden, Herr Brosz!), bei der mir übrigens aufgefallen ist, dass es, glaube ich, eine Geschäftsordnungsbestimmung gibt, dass man vom Rednerpult hier frei sprechen darf – er hat uns ja in den letzten Jahren immer mit vorgelesenen Reden von der Re­gierungsbank beglückt; seitdem er da unten ist, ist er offenbar freier geworden und darf das sagen, was ihm gerade einfällt; also zumindest von der Redeart her ein deutlicher Fortschritt beim Kollegen Morak (Abg. Mag. Kukacka: Jessas! Geh, lassen S’ doch diese dummen Belehrungen! Sie haben das notwendig!) –, zum Gesetz zurückkom­men, so ist es wohl klar, dass das Handy-TV in Österreich kommen wird.

Die Regelungen, die jetzt im Gesetz stehen – und deswegen war es auch einstim-
mig –, versuchen, glaube ich, den Ausgleich zwischen Privaten und dem ORF herzu­stellen, der ja nicht ganz einfach ist, insbesondere auch im Bereich der Werbebestim­mungen. Das ist sicher ein interessantes Kapitel, und das ist auch einer der beiden Punkte, wo wir finden, da hätte man doch genauer schauen können oder schauen müssen, ob das wirklich so glücklich gewählt ist: 10 Prozent Werbung beim ORF, die beim Handy-TV gespielt werden dürfen – das heißt, dass man ein Zehntel dessen, was man dort bezahlt und auf das Handy gespielt bekommt, als Werbung bekommt. Das ist nicht wenig. Und die Frage ist auch, ob das die Konsumenten und die, die das bezah­len werden, so akzeptieren.

Der zweite Punkt, der beim Handy-TV aus unserer Sicht noch fraglich ist – aber man muss sich anschauen, ob das jetzt funktioniert –, ist die Frist für die Bewerbung, weil natürlich für die, die schon vorbereitet sind, eine Zwei-Monats-Frist, die jetzt kommt, ausreichen wird, aber gerade die nichtkommerziellen Fernsehsender, die kleine-
ren Fernsehsender – von Puls-TV angefangen bis zu gotv, alles Mögliche, was es da gibt –, die auch Interesse haben könnten, können von so einer relativ kurzen Aus­schreibungsfrist, die jetzt kommen soll, durchaus betroffen sein oder Schwierigkeiten haben, das umzusetzen.

Wir stimmen wohl auch deshalb zu, weil auf der anderen Seite natürlich das Argument mit der Fußball-EM schon bis zu einem gewissen Grad schlagend ist. Das wird im nächsten Jahr sicher der Anreiz werden, um dort auch stärker einzusteigen mit den ersten Paketen. Insofern ist es eben irgendwie eine Abwägung zwischen Schnelligkeit auf der einen Seite und, auf der anderen Seite, Sicherstellung einer gewissen Phase, um das seriös vorbereiten zu können. Das ist allerdings jetzt befristet gestaltet. Inso­fern gibt es Möglichkeiten, da in den nächsten Jahren noch entsprechend einzugreifen.

In Summe glauben wir, dass im Prinzip die Regelungen richtig sind, und werden daher auch zustimmen.

Damit komme ich noch zur Ausschussfeststellung – leider ist Kollege Cap schon ge­gangen. Ich weiß nicht, wer diese geschrieben hat; vielleicht auch Kollege Morak – an­gesichts der Rede, die er vorhin gehalten hat? Das ist schon eine besondere Art von Ausschussfeststellung! – Eine solche hätte ja eigentlich den Sinn, dass man darin mögliche Unklarheiten im Gesetz noch in Interpretationen herausarbeitet.

Wenn es darin aber dann heißt – ich zitiere –: „Der Ausschuss geht davon aus, dass ... Gespräche der beiden Koalitionsparteien beginnen“, und dies im Ausschuss beschlos­sen wird, dann stellt man sich schon die Frage, ob da versehentlich ein Protokoll von einer Gesprächstherapie vergessen worden ist und dann auch gleich noch darüber ab­gestimmt wurde, denn das ist ein Zeugnis für Unkultur, die die Regierung pflegt. Dass


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