Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 185

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der Ausschuss des Parlaments mit allen fünf Parteien noch beschließen soll, dass Ge­spräche zwischen den Koalitionsparteien stattfinden, das hat schon einen besonderen Charme! – Da steht nicht drinnen, dass alle Parteien Gespräche führen sollen, nämlich über die unabhängige Medienbehörde, sondern nur die Koalitionsparteien. Kollege Cap hat übrigens klargestellt, dass er auch mit den anderen darüber reden will – obwohl die Anregung, das vielleicht zu ändern, nicht aufgenommen worden ist.

Also dieses Zeugnis, offenbar, des schwierigen Familienlebens der Koalition war nach­drücklich eindrücklich. Wir werden es uns auch gut aufheben.

In diesem Sinne hoffen wir zumindest, dass es tatsächlich zu Gesprächen kommen wird und dass es bei diesem wichtigen Vorhaben der unabhängigen Medienbehörde – wo wir immer gesagt haben, dass wir das unterstützen und mittragen – so sein wird, dass es nicht zum Schluss mit einem Abänderungsantrag im letzten Moment auf den Tisch kommt, sondern dass es eine seriöse Phase der Vorbereitung geben wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.18.59

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kom­me zurück auf die Behandlung im Ausschuss, die ja mit einem einstimmigen Ergebnis der Parteien geendet hat. Das ist also ein akkordiertes und gelungenes Gesetzeswerk, das auch notwendig gewesen ist und das in sich, wenn ich sagen darf, gerundete und allen Interessenaspekten gerecht werdende Regelungen zum Gegenstand hat. Es ist natürlich überhaupt keine Frage, dass die Zukunft der gesamten TV-Entwicklung auf Mobilität gerichtet ist und auch im Wege gesetzlicher Regulierung die Handy-TV-Rege­lung erforderlich gewesen ist.

Es ist allerdings festzuhalten – abseits dieser parlamentarisch richtigen und guten Bei­fügungen, dass es einstimmige oder sehr überwiegend mehrstimmig getragene Mate­rien gibt –, dass die Geschehnisse im Verfassungsausschuss schon sehr bedenklich und parlamentarisch beklagenswert sind. Vielmehr wird man dann beim nächsten Pro­grammpunkt dieses Hohen Hauses auf diesen Sachverhalt zurückzukommen haben.

Aber zur Ausschussfeststellung – mein Vorredner hat ja darauf Bezug genommen –, dass sich der Ausschuss selber in Richtung auf die Koalitionsparteien etwas anschafft:

„Der Ausschuss geht davon aus, dass mit der Beschlussfassung der Novelle zum Pri­vatfernsehgesetz, zum ORF-Gesetz und zum KommAustria-Gesetz zur Einführung von mobilem terrestrischem Fernsehen im Nationalrat unverzüglich Gespräche der beiden Koalitionsparteien beginnen, ...“ – Muss denn das sein?

Es ist doch auch möglich, Mehrheiten im Hohen Haus zu bilden, ohne derart unver­blümt die Existenz von Nicht-Koalitionsparteien im parlamentarischen Geschehen weg­zucamouflieren! Das ist doch auch ein Fall der parlamentarischen und demokratischen Hygiene, auf solche Unverhohlenheiten verzichten zu können. Ich verstehe nicht, dass man so einen Stil für den richtigen hält. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Brosz.)

Viel stärker war ja das Geschehen im Verfassungsausschuss davon geprägt, dass buchstäblich eine Sekunde vor Beginn des Ausschusses der Abänderungsantrag zum Beamten-Dienstrechtsgesetz vorgelegt wurde, der de facto die gesamte Gesetzesma­terie zum Inhalt hat. In der Erstfassung der dann unterbrochenen Sitzung gab es zu diesem umfangreichen, 38 Seiten langen Gesetz nicht einmal eine Begründung! Die


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