Begründung hat sich in 13 Zeilenpunkten erschöpft. – Das ist kein Stil, für den Sie freudige Nebengeräusche der Opposition erwarten können.
Ungeachtet dessen: Zu diesem Gesetz wird es selbstverständlich auch hier unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.22
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.
17.22
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für Handy-TV – wir sollten uns der Zeit nicht verschließen – ist wichtig, damit man das mobile terrestrische Fernsehen auch via Handy empfangen kann, dass die Umstellung in diesem Bereich erfolgt – an Stelle von DVB-T zum Beispiel DVB-H oder DMB – auf Geräte mit geringer Auflösung, an die Bildschirmgröße angepasst. Das ist alles in Ordnung. Der ORF wird ebenfalls durch eine Änderung des ORF-Gesetzes hier mitpartizipieren. Es werden zwei Programme dort ausgestrahlt, die in diesem Bereich sind. Das ist okay. Was die Werbezeitbeschränkung betrifft, das wird kontrolliert. Das ist, glaube ich, auch so weit in Ordnung.
Etwas, was mich dabei ein bisschen stört, ist, dass man bei dieser Gelegenheit nicht eines bedenkt: Die Konsumenten, die ORF über Satellit empfangen und keine ORF-Digitalkarte haben, sehen praktisch das erste und zweite Programm nicht, sind aber genauso verpflichtet, die GIS-Gebühren zu bezahlen, weil das einfach aufgrund des Erwerbs eines Endgerätes schon so geregelt ist. Ich glaube, dass man sich da schon einiges überlegen sollte, wie man in Zukunft damit umgeht, denn für sehr viele Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die zwar oft von den diversen GIS-Gebühren befreit sind und gemäß § 51 Abs. 2 der Fernmeldegebührenordnung die Gebührenbefreiung auf fünf Jahre befristet haben, ist oft gelebte Praxis, dass diese Befreiung nur auf ein oder zwei Jahre befristet wird und oft fast alljährlich neu angesucht werden muss. Zudem wird seitens der GIS auch mit allen Mitteln versucht, diese Befreiung abzulehnen. Da sollten wir schon etwas umdenken, nämlich dahin gehend, dass man die Personen, die uns in diesem Zusammenhang bekannt sind – es sind mehr als 100 Personen, die wir da kennen, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, auch Familie haben und es im Leben nicht so leicht haben –, von dieser Gebühr befreit, weil sie ja auch vom Programm nicht alles sehen können. Zumindest die Nachrichtensendungen sollten, wenn wir schon das Behindertengleichstellungsgesetz haben – da sind wir doch auch einiges schuldig –, auch in Gebärdensprache übertragen werden. (Beifall beim BZÖ.)
Ich bringe diesbezüglich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Ing. Peter Westenthaler, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, umgehend ein Rundfunkgebühren-Reformpaket vorzulegen, welches mindestens folgende Punkte umfasst:
angemessene Anhebung der Einkommensgrenze für die Gebührenbefreiung behinderter oder pflegebedürftiger Menschen;
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