dauerhafte Gebührenbefreiung für dauerhaft behinderte oder pflegebedürftige Menschen;
Gebührenbefreiung auch für durch die Behinderung notwendige Zweitwohnsitze;
Erhöhung der barrierefreien Sendungen auf mindestens 50 Prozent des Programmangebotes; verpflichtende Einführung der Gebärdensprache bei Nachrichtensendungen;
Sicherstellung, dass nur derjenige rundfunkgebührenpflichtig ist, der das Programmangebot des ORF auch tatsächlich empfangen kann;
Sicherstellung, dass das Programmangebot des ORF durch geeignete Methoden der Verschlüsselung beziehungsweise Anmeldung nur Rundfunkgebührenpflichtige empfangen können, und damit Gebühren nicht durch bloße technische Empfangsmöglichkeit wie insbesondere Computer und Internetanschluss oder TV-Karte fällig werden.“
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, Sie sollten diesem Entschließungsantrag Ihre Zustimmung geben, denn es betrifft vor allem Menschen, die es im Leben nicht so leicht haben. (Beifall beim BZÖ.)
17.26
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dolinschek eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abg. Sigisbert Dolinschek, Ing. Peter Westenthaler, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7., Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (139 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (194 d.B.)
Obwohl Menschen mit besonderen Bedürfnissen aus gutem Grund von diversen Gebühren befreit sind, wird ihnen dies im Zusammenhang mit der Befreiung von den Rundfunkgebühren mit allen möglichen Mitteln erschwert wenn nicht sogar unmöglich gemacht.
Gemäß § 51 Abs. 2 der Fernmeldegebührenordnung ist die Gebührenbefreiung mit höchstens fünf Jahren zu befristen. Nach Auskunft unmittelbar Betroffener ist es jedoch gelebte Praxis, dass eine Befreiung seitens der zuständigen GIS Gebühren Info Service GmbH auf maximal ein bis zwei Jahre befristet wird, so dass fast alljährlich neu angesucht werden muss. Zudem wird seitens der GIS Gebühren Info Service GmbH mit allen Mitteln versucht, Befreiungen abzulehnen. Den unterzeichneten Abgeordneten sind nahezu einhundert Fälle von Personen bekannt, welche jahrelang im Genuss einer Befreiung gestanden sind und deren Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung, ohne dass sich ihre Lebensumstände geändert hätten, dennoch abgelehnt wurde.
Unter diesen befinden sich auch Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf und somit höheren Lebenserhaltungskosten. Manche haben zudem trotz Behinderung eine Familie mit ein oder mehreren Kindern zu versorgen, wo jede Mehrbelastung für jedes Familienmitglied spürbar ist. In vielen Fällen scheitert eine Befreiung daran, dass die Existenzminimumgrenze (= Haushalts-Nettoeinkommen unter Ausgleichszulagenricht-
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