Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 187

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dauerhafte Gebührenbefreiung für dauerhaft behinderte oder pflegebedürftige Men­schen;

Gebührenbefreiung auch für durch die Behinderung notwendige Zweitwohnsitze;

Erhöhung der barrierefreien Sendungen auf mindestens 50 Prozent des Programman­gebotes; verpflichtende Einführung der Gebärdensprache bei Nachrichtensendungen;

Sicherstellung, dass nur derjenige rundfunkgebührenpflichtig ist, der das Programman­gebot des ORF auch tatsächlich empfangen kann;

Sicherstellung, dass das Programmangebot des ORF durch geeignete Methoden der Verschlüsselung beziehungsweise Anmeldung nur Rundfunkgebührenpflichtige emp­fangen können, und damit Gebühren nicht durch bloße technische Empfangsmöglich­keit wie insbesondere Computer und Internetanschluss oder TV-Karte fällig werden.“

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, Sie sollten diesem Entschließungsantrag Ihre Zustimmung geben, denn es betrifft vor allem Menschen, die es im Leben nicht so leicht haben. (Beifall beim BZÖ.)

17.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dolinschek ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abg. Sigisbert Dolinschek, Ing. Peter Westenthaler, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7., Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (139 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehge­setz, das ORF-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (194 d.B.)

Obwohl Menschen mit besonderen Bedürfnissen aus gutem Grund von diversen Ge­bühren befreit sind, wird ihnen dies im Zusammenhang mit der Befreiung von den Rundfunkgebühren mit allen möglichen Mitteln erschwert wenn nicht sogar unmöglich gemacht.

Gemäß § 51 Abs. 2 der Fernmeldegebührenordnung ist die Gebührenbefreiung mit höchstens fünf Jahren zu befristen. Nach Auskunft unmittelbar Betroffener ist es jedoch gelebte Praxis, dass eine Befreiung seitens der zuständigen GIS Gebühren Info Ser­vice GmbH auf maximal ein bis zwei Jahre befristet wird, so dass fast alljährlich neu angesucht werden muss. Zudem wird seitens der GIS Gebühren Info Service GmbH  mit allen Mitteln versucht, Befreiungen abzulehnen. Den unterzeichneten Abgeordne­ten sind nahezu einhundert Fälle von Personen bekannt, welche jahrelang im Genuss einer Befreiung gestanden sind und deren Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung, ohne dass sich ihre Lebensumstände geändert hätten, dennoch abgelehnt wurde.

Unter diesen befinden sich auch Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf und somit höheren Lebenserhaltungskosten. Manche haben zudem trotz Behinderung eine Fa­milie mit ein oder mehreren Kindern zu versorgen, wo jede Mehrbelastung für jedes Familienmitglied spürbar ist. In vielen Fällen scheitert eine Befreiung daran, dass die Existenzminimumgrenze (= Haushalts-Nettoeinkommen unter Ausgleichszulagenricht-


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