Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 189

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dauerhafte Gebührenbefreiung für dauerhaft behinderte oder pflegebedürftige Men­schen;

Gebührenbefreiung auch für durch die Behinderung notwendige Zweitwohnsitze;

Erhöhung der barrierenfreien Sendungen auf mindestens 50% des Programman­gebotes; Verpflichtende Einführung der Gebärdensprache bei Nachrichtensendungen;

Sicherstellung, dass nur derjenige rundfunkgebührenpflichtig ist, der das Programman­gebot des ORF auch tatsächlich empfangen kann;

Sicherstellung, dass das Programmangebot des ORF durch geeignete Methoden der Verschlüsselung bzw. Anmeldung nur Rundfunkgebührenpflichtige empfangen können, und damit Gebühren nicht durch bloße technische Empfangsmöglichkeiten wie insbe­sondere Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte fällig werden.“

Wien, am 4. Juli 2007

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Bures. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


17.26.48

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute eine Novelle mit einer sehr breiten Zustimmung hier im österreichischen Na­tionalrat verabschieden können – nicht nur deshalb, weil diese Novelle einem Wunsch der Branche nachkommt, sondern auch deshalb, weil wir mit der heute zu beschließen­den gesetzlichen Grundlage für Handy-Fernsehen eine Vorreiterrolle in ganz Europa einnehmen werden.

Mobile Dienste – und das hat sich nicht nur bei mobilem Fernsehen und bei mobilem Internet, sondern auch bei tragbaren MP3-Playern gezeigt – gehören zu jenen Berei­chen, in denen wir besonders starke Wachstumsmärkte haben, wo wir auch zusätz­liche Wachstumsmärkte schaffen, und das führt in weiterer Folge zu zusätzlicher Be­schäftigung und zu einem weiteren Impuls auf dem Arbeitsmarkt. Ich denke, dass das genug Gründe sind, damit die neue österreichische Bundesregierung und die Politik ihre Ziele formulieren, nämlich dass mobiles Fernsehen in Österreich ermöglicht wer­den soll. Und wir schaffen heute hier die notwendigen gesetzlichen Grundlagen.

Es wurde auch schon erwähnt, dass als Zieldatum die Fußball-EM 2008 in Österreich genannt wird. Ich denke, es stimmt, dass solche Großereignisse auch eine erfolgreiche Markteinführung garantieren. Es gibt ja auch in der Vergangenheit viele Beispiele, dass derartige Großereignisse einer Markteinführung eine bessere Chance gegeben haben und ein Antrieb für technologische Innovation am Mediensektor waren. Ich möchte da nur erwähnen, dass zum Beispiel die Fußball-WM 1974 erstmals dazu geführt hat, dass flächendeckend in Farbfernsehen ausgestrahlt wurde, oder die WM 2006 in Deutschland die breite Einführung von Flat-Screen-Fernsehern unterstützt hat. Das heißt, es gibt gute Beispiele, wo es bei einem solchen Großereignis zu einer erfolgrei­chen Markteinführung gekommen ist, was, wie gesagt, auch positive Auswirkungen auf den nationalen Arbeitsmarkt hat.

Es wurde mir gegenüber schon Anfang Jänner der Wunsch geäußert, recht rasch dafür Sorge zu tragen, dass wir Handy-TV in Österreich ermöglichen und eine entsprechen­de Ausschreibung vornehmen. Es hat sich aber relativ bald gezeigt, dass die öster­reichische Gesetzeslage dafür nicht ausreichend ist, und daher werden wir heute eine


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