Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 192

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Deshalb war es für die ÖVP wichtig, eine Lösung im Sinne eines dualen Rundfunksys­tems zu finden, das heißt, gleiche Chancen sowohl für das öffentlich-rechtliche Fernse­hen als auch für private Anbieter zu schaffen, um so auch den privaten Anbietern Waf­fengleichheit gegenüber dem ORF einzuräumen. Und das ist notwendig!

Wenn man sich die Stellungnahmen zu diesem Gesetz durchliest, zum Beispiel die der Bundeswettbewerbsbehörde, heißt es darin: Der österreichische Medienmarkt ist trotz Liberalisierung deutlich unterentwickelt. Wenn nicht durch effektives Regelungswerk si­chergestellt wird, dass auch private Fernsehveranstalter faire Entwicklungschancen be­kommen, wird sich nichts ändern.

Deshalb sind wir froh darüber, dass es in zähen Verhandlungen – und dafür möchte ich vor allem Franz Morak danken – gelungen ist, dieser Novelle die Zähne der Einseitig­keit zu ziehen und aus einer weitgehenden ORF-Wunschliste eine medienpolitische Ordnung in Richtung einer zukunftsorientierten und vor allem fairen dualen Ordnung zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Deshalb auch ein kurzes Wort zum ORF: Es ist ja erfreulich und auch im Interesse des ORF und seiner Kunden, dass er sich mit großem Engage­ment auch um eine Ausweitung seines Geschäftsfeldes bemüht. Das ist verständlich, auch der ORF hat es heute nicht leicht in dieser Situation: Seine Funktion als Quasi-Monopol schwindet, das deutschsprachige Privatfernsehen gewinnt immer mehr An­hänger in Österreich, es gibt Video- und Spielfilmportale, und nicht zuletzt wird auch das heutige Gesetz zu mehr Wettbewerb führen.

Deshalb braucht der ORF in Zukunft auch ein neues Selbstverständnis, eine neue Rolle. Diese kann nicht darin bestehen, einfach mehr Kommerz und Unterhaltung zu bieten, um sich gegen private Anbieter zu wehren, sondern er muss weiter seinen öf­fentlich-rechtlichen Status ausbauen und sich in diesem Bereich ganz besonders profi­lieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Die vorige Führung wurde ja unter anderem deshalb abgelöst, weil sie diesem An­spruch angeblich nicht gerecht geworden ist. Nun, die neue Führung unter Wrabetz hat zwar großartig angekündigt, dass sie im ORF mehr öffentlich-rechtlichen Mehrwert schaffen wird. Allerdings, meine Damen und Herren, Peter Rabl und viele andere, Armin Thurnher etwa im „Falter“, haben geschrieben, was das geworden ist: Aus der angeblich größten Programmreform aller Zeiten wurde der größte Bauchfleck der ORF-Geschichte. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wir meinen deshalb – und das haben wir ja auch in unserer Ausschussfeststellung gefordert –, eine unabhängige Medienbehörde soll auch die Aufgabe haben, die Gebühren auf ihre Plausibilität zu prüfen und dabei festzustellen, ob und wie der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt. Denn wer immer mehr kommerzielles Unterhaltungsfernsehen macht, aber dabei keine erfolgreichen österrei­chischen Unterhaltungsproduktionen zustande bringt, kann sicher keinen Anspruch auf Gebührenerhöhung erheben. Deshalb wird der ORF sicher noch einige bisher ver­säumte Hausaufgaben zu machen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

17.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Prähauser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.42.06

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Handy-TV wird auch in Österreich – Finnland und Italien


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