Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dass alle durch die Inanspruchnahme von Sabbaticals frei werdenden LehrerInnendienstposten auch im Falle von Pensionierungen ausnahmslos gleichwertig nachbesetzt werden.
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Das ist vor allem vor dem Hintergrund der bildungspolitischen Debatte notwendig, in der wir, glaube ich, immer gemeinsam feststellen: Es braucht mehr Unterrichtsqualität. Und für mehr Unterrichtsqualität braucht man auch ausreichend Personal. Vor diesem Hintergrund ist dieser Entschließungsantrag zu verstehen, und ich freue mich auf eine Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.08
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Nachbesetzung von LehrerInnenposten bei Freiwerden durch Sabbaticals
eingebracht im Zuge der Debatte über Top 8) Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 255/A der Abgeordneten Otto Pendl, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2007) (193 d.B.)
In der Begründung der Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz findet sich folgender Absatz zum Sabbatical für LehrerInnen:
Sabbatical
Über die Rahmenzeit gesehen ist das Sabbatical grundsätzlich aufwandsneutral, da die Bediensteten die Freistellungsphase selbst „ansparen“, womit der Aufwand für die Nachbesetzung während des Freijahrs neutralisiert wird. Zu einer Reduktion des Personalaufwands führen damit diejenigen Fälle, in denen während des Freijahrs keine Nachbesetzung erfolgt, was etwa dann der Fall sein wird, wenn das Freijahr vor dem Pensionsantritt in Anspruch genommen wird und eine Nachbesetzung des betreffenden Arbeitsplatzes nicht geplant ist. Für die Kostenberechnungen wurden folgende Annahmen getroffen: Zu jedem Zeitpunkt nehmen 2.000 MitarbeiterInnen ein Sabbatical in Anspruch, von denen sich 1.500 in der Dienstleistungsphase und 500 in der Freistellungsphase befinden. Eine Nichtnachbesetzungsquote von 10% aller Freistellungen
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