Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 211

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18.38.00

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser vorliegenden Novelle ist ein sehr großes Änderungspaket enthalten. Es werden Änderungen im Beamten-Dienst­recht und bei weiteren dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften für den öffentli­chen Dienst vorgenommen, und auch die besoldungsrechtliche Gleichstellung von Fachhochschul-Absolventinnen und -Absolventen und den Universitäts-Absolventinnen und -Absolventen ist hier als sehr positiv zu erwähnen.

Ich möchte mich aber konkret den Änderungen im Bereich der land- und forstwirt­schaftlichen Berufs- und Fachschulen zuwenden. Zum einen führt die Abschaffung der Schulfestigkeit an diesen land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen zu einer sehr großen Erleichterung. Der bisher geltende und über das normale Maß hinausgehende Versetzungsschutz für öffentlich-rechtlich Bedienstete ist nicht mehr zeitgemäß. Einer­seits steht der dazu notwendige Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Nut­zen, und andererseits stellt dieser auch ein Hindernis für die Mobilität der Lehrerinnen und Lehrer dar.

Außerdem, sehr geehrte Damen und Herren, wird in der Novelle vorgeschlagen, eine Harmonisierung bei der besoldungsrechtlichen Einstufung von Religionslehrern und ‑lehrerinnen an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen mit den übrigen Dienstgesetzen der Landes- und Bundeslehrer vorzunehmen.

Verehrte Damen und Herren, daraus sind zwar keine unmittelbaren beschäftigungspoli­tischen Intentionen ableitbar, aber die Verwaltungsreform ist doch ein Stück weiterge­kommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

18.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rada. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.40.18

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wenn wir heute über das Beamten-Dienstrechtsgesetz disku­tieren, so möchte ich vornehmlich die Änderung im Bereich des Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetzes herausgreifen, wie dies auch viele meiner Vorredner bereits getan haben. Es bleibt bei dem, was auch mein unmittelbarer Vorredner über die schulfesten Stellen von Lehrern gesagt hat. Ich stimme damit überein: Das ist nicht mehr zeitge­mäß – wobei wir schon sagen müssen, dass es historisch gesehen durchaus Sinn hatte, dass Lehrer in ihrer völligen pädagogischen Unabhängigkeit gegenüber den da­maligen Ortsschulräten, Bezirksschulräten und gegenüber politisch motivierten Ambi­tionen das verbriefte Recht hatten, ihre pädagogischen Aufgaben umzusetzen – und nicht von irgendwelchen anderen geleitet zu werden.

Mittlerweile können wir aber davon ausgehen, dass sich in der Demokratieentwicklung ein objektives Recht entwickelt hat – und dass eben in Bezug auf die Schulqualität ins­gesamt schulfeste Lehrerstellen geradezu einen Hemmschuh darstellen. Wenn wir das auch noch in Relation zu den sinkenden Schülerzahlen stellen, dann sehen wir, dass es Schulbereiche gibt, bei denen wir eigentlich die Schulqualität aufgrund der vorgege­benen Maßnahmen an Pragmatisierungen nicht mehr erfüllen können, da es eben not­wendig ist, aufgrund fachlicher Vorraussetzungen da und dort Änderungen vorzuneh­men. Aufgrund der bereits eingangs genannten Maßnahmen bin ich doch froh, dass wir uns künftig von schulfesten Lehrerstellen verabschieden.

Wir haben auch das Sabbatical diskutiert – und ich muss sagen, ich empfinde das nicht als „Lehrer-Privileg“, wie das bei einem anderen Tagesordnungspunkt vom Abgeordne­ten der Freiheitlichen Aspöck gesagt wurde. Das ist kein Vorrecht für Beamte; aber es


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