Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 214

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Ich hoffe aber trotzdem, dass wir das noch erleben – vielleicht schon im Herbst –, denn uns geht es darum, einmal zu überlegen, wie man das Dienstrecht im öffentlichen Dienst auf der einen Seite vereinheitlicht, dass man einmal diese Unterschiede bei den Vertragsbediensteten, die ja verschiedene Dienstrechte haben, bei den Pragmatisier­ten – die Pragmatisierung ist für uns ähnlich anachronistisch wie diese schulfesten Stellen – noch einmal diskutiert, dass man aber auch flexible Dienstrechte, etwa für die Exekutive oder für das Bundesheer, vorsieht, wo ja ein Beamtenschema ganz einfach unmöglich ist bei einigen Diensten. Den jungen Wachebeamten oder den jungen Sol­daten, den man in einem Alter von 18 oder 19 Jahren anwirbt, kann man ganz einfach nicht bis 65 Jahre „durchtragen“, wenn man sie dann nicht mehr benötigen sollte, wobei dann oft irgendwelche Positionen und Aufgaben wirklich erfunden werden. Das kostet viel Geld – und bringt nur Frustration.

Auch die offene Frage der Fachhochschul-Studienabgänger gehört einmal klärt. Diese strikten Schemata mit A, B C, D gehören aufgeweicht und die Lebensverdienstsumme an den modernen Bedarf – gerade auch, was die Jüngeren anlangt – entsprechend an­gepasst.

Interessant wäre es, gerade was die Pensionsregelungen im öffentlichen Dienst an­langt – Sie haben jetzt ja wieder eine Zweidrittelmehrheit –, dass man da wieder für Gerechtigkeit sorgt. Es gab im Bundesdienstrecht viele Reformen, wenige aber in den Landesdienstrechten; imagemäßig wird allerdings alles in einen Topf geworfen.

Deshalb: Zustimmung zu dieser kleinen Reform – auf die große warten wir noch, sie war ja angekündigt. Kollege Pendl hat gesagt, dass im Herbst etwas kommen wird. Wir hoffen, dass es zu dieser großen Reform kommt. Wenn nicht, dann wird das wieder auf eine nächste Regierung verschoben. Ich habe heute schon einmal gesagt, Gusen­bauer II wird es nicht geben.

Wir werden jedenfalls dafür sorgen, dass dieses Thema auf der Tagesordnung bleibt. (Beifall beim BZÖ.)

18.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. Ich bitte daher, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 193 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen einen Zu­satzantrag eingebracht, welcher die Einfügung der Ziffern 39a in Artikel 1, 14a in Arti­kel 13 und 14a in Artikel 15 zum Inhalt hat.

Ich lasse zunächst über diesen Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für den Zusatzantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Ich komme nunmehr zur Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses im Falle ihrer Zustimmung um ein Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

 


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