Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 215

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachbesetzung von LehrerInnen­posten bei Freiwerden durch Sabbaticals.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

18.52.539. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (140 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird (152 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zum 9. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte.

 


18.53.18

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um eine Novelle des Öffnungszeitengesetzes 2003 und dabei um eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, und zwar sowohl was die wöchentlichen Öffnungszeiten angeht, die Möglichkeit, von 66 auf 72 Stunden zu erhöhen, als auch die Möglichkeit, von Montag bis Samstag länger offen zu halten.

In gewisser Weise habe ich bei dieser Debatte ein Déjà-vu-Erlebnis. Wir hatten eine ganz ähnliche Debatte 2003. Auch damals ist in den Erläuterungen des Gesetzes ge­standen, dass es positive Auswirkungen auf den Beschäftigungs- und Wirtschafts­standort Österreich gibt, und auch damals hat sich seitens der Regierungsfraktionen niemand die Mühe gemacht zu belegen, wie das gehen soll. Wir haben in der Debatte alles Mögliche diskutiert und sind eigentlich, wenn man es ernst nimmt, zu dem Ergeb­nis gekommen, dass die Stärkung des Wirtschaftsstandortes nicht wirklich zu belegen ist. Es hat nichts geholfen, es ist trotzdem seitens der Regierungsparteien beschlossen worden.

Interessant ist, dass mittlerweile nicht einmal mehr die Wirtschaftskammer glaubt, dass das so eindeutig ist. Ich finde es wirklich bemerkenswert, dass die Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetz ganz lapidar die Argumente pro und contra dieses Gesetz aufzählt. Sie sagt, was die Argumente für eine Liberalisierung sind, was die Argumente gegen eine Liberalisierung sind, und stellt fest, dass sowohl auf Konsu­mentInnenseite als auch auf der Seite der Handelsbetriebe sehr unterschiedliche Posi­tionen vorhanden sind, und insgesamt sagt sie so irgendwie: Nutzt es nichts, schadet es nichts, machen wir es halt! So nach diesem Motto. (Zwischenbemerkung von Bun­desminister Dr. Bartenstein.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite