Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 226

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Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Themessl, Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Rechnungslegungsvorschriften für die Lebensmittelversorgung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Sicherung der Lebensmittelnahversorgung und im Sinne der kleinen Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler den Aus­nahmetatbestand für die Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler der vor Ein­führung des UGB bestanden hat – nämlich Buchführungspflicht erst ab einem Jahres­umsatz von EUR 600.000,-- – wieder einzuführen.“

*****

Herr Kollege Mitterlehner, Sie haben im Ausschuss gesagt, die großen Ketten wollten sowieso 96 Stunden insgesamt haben. Sie haben auch gesagt, das, was Sie ausge­handelt haben, ist ein Kompromiss und wir werden uns noch des Öfteren darüber zu unterhalten haben. – Wenn ich das durchdividiere, ist das ein Fünfjahresplan, der auf eine 96-Stunden-Regelung in Richtung Sonntagsarbeit hinführt.

Wir Freiheitlichen als soziale Heimatpartei werden da sicher nicht dabei sein. (Beifall bei der FPÖ.)

19.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Zanger und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Themessl, Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Rechnungslegungsvorschriften für die Lebensmittelnahversorgung

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird (152 d.B.)

Die neuen Öffnungszeiten werden die Wettbewerbssituation für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler gegenüber Handelsketten weiter verschlechtern.

Erschwerend kommt hinzu, dass mit 1. Jänner 2007 das UGB in Österreich eingeführt wurde und sich damit die Rechnungslegungsvorschriften grundlegend änderten. Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler waren bis zum 31. Dezember 2006 durch eine Ausnahmebestimmung in der BAO bis zu einer Umsatzgrenze von EUR 600.000,-- nicht buchführungspflichtig. Durch die nunmehrige Verpflichtung zur Bilanzierung bereits ab EUR 400.000,-- Umsatz entsteht ein – eigentlich nicht zu recht­fertigender – vermehrter Arbeits- und Kostenaufwand, der sich bei vielen Betroffenen existenzgefährdend auswirkt.

In Österreich gibt es rund 2.000 Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler (Um­satz zwischen EUR 400.000,-- und EUR 600.000,--), die von dieser Neuregelung un­mittelbar betroffen sind. Diese Betriebe bilden vor allem im ländlichen Raum ein enor­mes Ausmaß an Infrastruktur für die an sich relativ abgeschiedene Bevölkerung. Öster-


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