Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Zanger, Themessl, Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Rechnungslegungsvorschriften für die Lebensmittelversorgung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Sicherung der Lebensmittelnahversorgung und im Sinne der kleinen Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler den Ausnahmetatbestand für die Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler der vor Einführung des UGB bestanden hat – nämlich Buchführungspflicht erst ab einem Jahresumsatz von EUR 600.000,-- – wieder einzuführen.“
*****
Herr Kollege Mitterlehner, Sie haben im Ausschuss gesagt, die großen Ketten wollten sowieso 96 Stunden insgesamt haben. Sie haben auch gesagt, das, was Sie ausgehandelt haben, ist ein Kompromiss und wir werden uns noch des Öfteren darüber zu unterhalten haben. – Wenn ich das durchdividiere, ist das ein Fünfjahresplan, der auf eine 96-Stunden-Regelung in Richtung Sonntagsarbeit hinführt.
Wir Freiheitlichen als soziale Heimatpartei werden da sicher nicht dabei sein. (Beifall bei der FPÖ.)
19.32
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Zanger und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Zanger, Themessl, Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Rechnungslegungsvorschriften für die Lebensmittelnahversorgung
eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage (140 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird (152 d.B.)
Die neuen Öffnungszeiten werden die Wettbewerbssituation für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler gegenüber Handelsketten weiter verschlechtern.
Erschwerend kommt hinzu, dass mit 1. Jänner 2007 das UGB in Österreich eingeführt wurde und sich damit die Rechnungslegungsvorschriften grundlegend änderten. Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler waren bis zum 31. Dezember 2006 durch eine Ausnahmebestimmung in der BAO bis zu einer Umsatzgrenze von EUR 600.000,-- nicht buchführungspflichtig. Durch die nunmehrige Verpflichtung zur Bilanzierung bereits ab EUR 400.000,-- Umsatz entsteht ein – eigentlich nicht zu rechtfertigender – vermehrter Arbeits- und Kostenaufwand, der sich bei vielen Betroffenen existenzgefährdend auswirkt.
In Österreich gibt es rund 2.000 Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler (Umsatz zwischen EUR 400.000,-- und EUR 600.000,--), die von dieser Neuregelung unmittelbar betroffen sind. Diese Betriebe bilden vor allem im ländlichen Raum ein enormes Ausmaß an Infrastruktur für die an sich relativ abgeschiedene Bevölkerung. Öster-
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