Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 272

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und Elektrizität beinhaltet, und es soll auch gemeinsam das künftige Energiekonzept entwickelt werden. Ich glaube, dass wir alle dafür sein sollten, meine Damen und Her­ren.

Abschließend: Natürlich werden diese Tage von den Untersuchungsausschüssen über­schattet. Lassen Sie mich daher mein Resümee ziehen, sozusagen einen Minderhei­tenbericht zu den Untersuchungsausschüssen geben:

Aus ist’s mit der Feuerkraft

der rot-blau-grünen Jägerschaft.

Trotz langem, intensivem Hoffen,

ins Schwarze haben sie nie getroffen.

Sind Monate umsonst gesessen –

außer Spesen nichts gewesen.

Danke, meine Damen und Herren. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


22.12.42

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Schwerpunkt des heute zu genehmigenden Protokolls V über explosive Kampfmittelrückstände sind wichtige und notwendige Schutzmaßnah­men für die Zivilbevölkerung. Dabei geht es um Maßnahmen nach Beendigung eines bewaffneten Konflikts, um die Gefahren und die Wirkungen explosiver Kampfmittel­rückstände auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Wir begrüßen dieses Protokoll, denn abgefeuerte und nicht explodierte Munition stellt noch lange nach Beendigung eines Konflikts eine erhebliche und heimtückische Bedro­hung für die Zivilbevölkerung dar. Sie ist auch ein großes Hindernis für den Wiederauf­bau und die Wiederbesiedelung von Regionen, die durch Kriege zerstört worden sind. Letztendlich sind die Opfer meistens Zivilisten, und besonders betroffen sind Frauen und vor allem Kinder.

Eine ganze Reihe von Ländern sind mit dem Problem explosiver Kampfmittelrück­stände konfrontiert. Nach UNO-Angaben fallen pro Jahr zwischen 15 000 und 20 000 Menschen Minen und explosiven Kampfmittelrückständen zum Opfer, wobei man von einer durchaus höheren Dunkelzahl ausgehen kann, denn sehr oft befinden sich die Opfer in unwegsamem Gebiet, weit entfernt von Hilfsorganisationen oder Kommunikati­onseinrichtungen.

Das Protokoll V enthält eine Kombination aus rechtlich verbindlichen Regelungen im Hauptteil und Empfehlungen für vorbeugende Maßnahmen im Anhang. Es ist zu hof­fen, dass die im vorliegenden Protokoll festgelegte Verpflichtung zur Beseitigung von explosiven Kampfmittelrückständen geeignet ist, die Nachwirkungen von Konflikten einzudämmen.

Eine wichtige Initiative in diese Richtung hat Österreich erst kürzlich getroffen. Nach­dem bereits in der letzten Legislaturperiode im Nationalrat ein Verbot von Streumuni­tion diskutiert worden war, hat der Ministerrat im Februar 2007 ein Moratorium des Ein­satzes von Streubomben und Streumunition beschlossen.

Wünschenswert wäre eine rasche gesetzliche Regelung, die zu einem umfassenden Verbot von Streumunition führt, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf internatio­naler Ebene, denn ohne entsprechende Maßnahmen können die Flüchtlinge nicht in ihre Heimat zurückkehren, die Bauern ihre Felder nicht bestellen und die Kinder auch


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