Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 25

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rigen Lebensphase, begleiten. Das gilt natürlich für Menschen, besonders Frauen im Alter.

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass wir ein gutes System haben, nämlich ein Versicherungssystem, das ja auch dazu führt, dass 1 000 € brutto nicht 1 000 € netto sind, weil in eine Versicherung einbezahlt wird, weil in die Zukunftssicherung und die Alterssicherung einbezahlt wird. Und das ist wichtig, um Armut im Alter zu verhindern. Daher sind Maßnahmen, wie sie in der Vergangenheit da waren, Frauen eher aus dem Erwerbsleben herauszudrängen, genau die, die dann zur Altersarmut führen. Daher muss man schon viel früher ansetzen, damit Frauen im Alter eine Absicherung haben, wenn wir dafür sorgen, dass es ausreichend Jobs für Frauen gibt und Beruf und Familie vereinbar sind. (Abg. Steibl: Das macht aber die Wirtschaft!) Das führt zur Verringerung von Altersarmut von Frauen. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Rosenkranz, bitte.

 


Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Bundesministerin, es gibt Frauen, die sich bewusst für das Erziehen mehrerer Kinder als Beruf und damit für den Verzicht auf eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit entschieden haben. Sie leisten damit einen systemerhaltenden Beitrag für unsere Alterssicherung.

Werden Sie diesen Frauen auch die Möglichkeit einer eigenständigen Alterssicherung zugestehen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Ich bin der Auffassung, dass wir jedes Lebensmodell, für das sich Frauen selbst entscheiden, auch unterstützen sollen, dass wir das respektieren und akzeptieren. Und wir haben viele Frauen – meine Mutter war Alleinerzieherin mit sechs Kindern, die versucht hat, beides zu organisieren – in Österreich, die berufstätig sind. Immer mehr Frauen wollen Berufstätigkeit und Kinder vereinbaren können – und nicht entweder oder.

Was mir so wichtig ist, ist, dass wir in Österreich ein System haben, in dem wir den Frauen die Wahlmöglichkeit geben, aber gleichzeitig auch auf Risken aufmerksam machen. Wenn wir ein System haben, wo man in eine Pensionsversicherung einzahlt, dann ist es ein Risiko im Alter, wenn man nicht erwerbstätig ist, dass man aus dieser Versicherungsleistung eine geringere oder keine Pension bezieht. Aber – und das ist mir so wichtig – es soll in Österreich keine Frau geben, keine Mutter geben, die ohne Existenz dasteht, kein Einkommen hat und keine Unterstützung findet. Daher, glaube ich, sind die Maßnahmen, die zur Erhöhung von Mindestpensionen führen, gut, weil es oft nur geringe Zeiten an Versicherungszeiten sind, die vorhanden sind. Da müssen wir die Mindestpensionen genau für diese Frauen anheben, die zu wenige Versiche­rungszeiten haben und diese bedarfsorientierte Mindestsicherung einführen, damit sie auch diesen Frauen zugute kommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin, was halten Sie eigentlich von den Überlegungen, die es ja auch in Ihrem Ressort früher gegeben hat, dass alle Personen – egal ob Mütter oder Väter, Frauen oder Männer – ab einer bestimmten Altersgrenze einen eigenständigen Pensionsanspruch erhalten, so wie das auch in anderen europäischen Ländern üblich ist – zusätzlich zu einer Sozialversiche­rungspension?

 


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