Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 26

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Ich glaube, dass es ganz wesentlich ist, dass wir dafür sorgen, dass in Österreich niemand unter der Armutsgrenze leben muss. Mit welchem Instrument das geschieht – ob das eine Frage eines Versicherungsinstrumentes ist oder im Zuge einer bedarfsorientierten Mindestsicherung und Mindestpensionen erfolgt –, ist eben eine Frage des Instru­ments. Ich glaube, was uns verbindet, ist, dafür zu sorgen, dass es in einem so reichen Land wie Österreich niemanden gibt, der unter der Armutsgrenze lebt, dass wir aber auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass, wenn jemand ein Leben lang beschäftigt ist, Sozial- und Pensionsversicherungsbeiträge zahlt, er im Alter dann auch etwas davon herausbekommt. Das ist auch ein wichtiges Prinzip.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Binder-Maier, bitte.

 


Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin, eine Variante wäre das Pensionssplitting.

Wie ist Ihre persönliche Haltung zu einem verpflichtenden Pensionssplitting?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Das Neue wäre das Verpflichtende, denn seit 1. Jänner 2005 gibt es die rechtliche Mög­lichkeit eines Pensionssplittings. Ich darf Sie informieren, es gab seither keinen einzigen Antrag darauf. Jetzt kann man natürlich die Ursache darin sehen, dass zu wenig bekannt ist, dass es diese Möglichkeit gibt, aber wenn es keine einzige Familie gibt, die sagt, das können wir uns leisten, um dann im Alter beide nicht zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben – wie man so schön sagt – zu haben, dann stimmt an dem Instrument etwas nicht. Ich glaube, wenn niemand in Österreich das für ein gutes Modell hält, dann wäre es der falsche Ansatz zu sagen, wenn davon nicht in Anspruch genommen wird, dann verpflichtet die Politik dazu. Das ist völlig falsch. Zurück an den Start, sich ein besseres Modell zur Altersabsicherung überlegen und nicht zu etwas verpflichten, was offensichtlich in Österreich niemand will! (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Aubau­er, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Ministerin, mit der Pensions­anrechnung beim Kindergeld von 1 350 € pro Monat auf vier Jahre ist der Regierung Schüssel eine wesentliche Verbesserung für Frauen gelungen.

Frage: Was werden Sie unternehmen, um ältere Arbeitnehmerinnen künftig deutlich zu unterstützen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Es hat erfreulicherweise eine Reihe an Maßnahmen gegeben, um Zeiten der Kinderbetreuung auch für die Pension höher aufzuwerten. Das Problem in der Vergangenheit war nur, dass andere Maßnahmen im Zuge der Pensionsreform das halt alles wieder quasi aufgesogen haben, siehe Durchrechnungszeiten. Das ist, vor allem was Frauen­pen­sionen betrifft, weil Frauen andere Erwerbsverläufe haben als Männer, ein Problem. Das heißt, auf der einen Seite wurden zwar Kinderbetreuungszeiten im Pensions­system besser bewertet, auf der anderen Seite ist die Pensionsberechnung aber so erfolgt, dass sie zum Großteil dazu geführt hat, dass die Frauenpensionen gesunken sind und diese nicht nur kompensiert hat, sondern auch tatsächlich verschlechtert hat.

 


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