Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 28

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Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Ich werde einer Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes mit großer Freude zustim­men, weil das eine neue Form und eine Reform des Kinderbetreuungsgeldes betrifft, um das ich in den Koalitionsverhandlungen sehr gekämpft habe, und weil ich der Auffassung bin, dass sie eine ganz klare Verbesserung bringen wird, nämlich die Chance, schneller in den Beruf zurückzukehren, ohne – so wie das in der Vergan­genheit der Fall war – dass man Geld verliert.

Was ich schon sage, ist, dass wir uns die Zeit einer Begutachtung – Gesetze werden nicht durchgepeitscht, sondern gehen in die Begutachtung! – nehmen sollten, um uns noch anzusehen, ob man etwas noch besser machen kann.

Der Feind des Guten ist das Bessere. Daher wünsche ich mir, wie die Sozialpartner im Übrigen auch, noch mehr Flexibilisierung. Wir könnten noch einen Zwischenschritt machen. Ich wünsche mir aber vor allem auch für die AlleinerzieherInnen hier noch Verbes­serungen. Ich werde mit der zuständigen Ministerin Kdolsky, die da auch schon Bereitschaft signalisiert hat, Gespräche führen; wir sind ja laufend darüber im Gespräch. Die Veränderungen, die wir jetzt vornehmen – jedenfalls zum „Kindergeld alt“ –, sind ganz wichtige frauen- und familienpolitische Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Situation und zu einer Beseitigung jener Kritikpunkte, die auch aus der Evaluierung des „Kindergelds alt“ hervorgekommen sind, führen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin, ein weiterer wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist die Streichung der Zuverdienst­grenze beim Kinderbetreuungsgeld, die vom BZÖ und vielen Familienorganisationen gefordert wird.

Meine Frage an Sie: Werden Sie sich als Frauenministerin dafür einsetzen, dass es zu dieser Streichung der Zuverdienstgrenze kommt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Wir werden bei der Zuverdienstgrenze eine Änderung vornehmen und sie auf 16 200 € jährlich anheben. Das bedeutet, dass man 1 200 € brutto im Monat dazuverdienen kann. – Ich rufe nur die Mindestlohn-Debatte in Erinnerung. Das heißt, es gibt viele Frauen, die damit eine Zuverdienstgrenze haben, mit der sie tatsächlich berufstätig sein können.

Ich bin nur der Auffassung, dass das Kinderbetreuungsgeld dazu da ist, damit Familien die Chance haben, sich der Betreuung ihrer Kinder zu widmen, damit sie gerade in den ersten Lebensjahren der Kinder diese so wichtige Beziehungsarbeit zwischen Kind und Eltern tatsächlich erfüllen können. Daher habe ich einen weiteren Vorschlag gemacht, nämlich den, die Zuverdienstgrenze anzuheben, damit das ein bisschen unbüro­kratischer ist, als es in der Vergangenheit der Fall war; auch für AlleinerzieherInnen – das ist eine massive Erhöhung, denn die durften früher gar nichts dazuverdienen, wenn sie den Zuschlag bekamen.

Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass man eine Arbeitszeitgrenze macht und die Arbeitszeit reduziert, unabhängig davon, wie viel man verdient. Das könnte auch ein Anreiz für Männer sein, wenn wir das Kindergeld trotzdem ermöglichen. Das sind alles Varianten, die nicht mehr kosten und den Familien mehr Wahlmöglichkeit und Chancen geben, das mit den eigenen Bedürfnissen und Notwendigkeiten abzustimmen. Ich glaube, das wäre ein ganz guter Vorschlag. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steibl.)

 


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